15.06.2015, Kategorie Archiv

DStV trifft die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG)

Aktuelle Entwicklungen des Steuer- und Steuerverfahrensrechts standen im Mittelpunkt eines Gesprächs, welches DStV-Präsident StB/WP Harald Elster, DStV-Hauptgeschäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke und DStV-Geschäftsführer RA/StB Norman Peters am 10.6.2015 in Berlin mit dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) Thomas Eigenthaler und dem Bundesgeschäftsführer der DStG Rafael Zender führten. Dabei ging es zum einen um das von der Finanzministerkonferenz am 29.5.2015 beschlossene Konzept zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, welches als ein für beide Seiten höchst bedeutendes und anspruchsvolles Thema bezeichnet wurde, zum anderen um den Anfang Juni vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes sowie um das in Sondierung befindliche Vorhaben eines automationsgestützten Selbstveranlagungsverfahrens bei der Körperschaftsteuer. Was das erstgenannte Thema anbelangt, bezweifelte Eigenthaler, dass es möglich sein werde, wie in dem Konzept der Finanzministerkonferenz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren vorgesehen, bis zu 60 % der Einkommensteuererklärungen voll automatisch, d.h. ohne personellen Überprüfung, zu bearbeiten. Ohne eine ausreichende Personalausstattung der Finanzämter sah er die Gefahr von Fehlveranlagungen und Steuerausfällen. Beide Seiten stimmten darin überein, dass ein angemessenes Besteuerungsverfahren nur durchführbar ist, wenn auch ausreichende persönliche Kontaktmöglichkeiten zwischen den Beteiligten des Verfahrens gewährleistet sind. DStV-Präsident Elster betonte, dass die Reform des Besteuerungsverfahrens nicht einseitig zu Lasten einzelner Verfahrensbeteiligter, z.B. der Steuerpflichtigen und ihrer Berater, gehen dürfe. Es wurde vereinbart, bei diesem Thema auch in Zukunft einen intensiven Dialog zu pflegen. Stand: 15.6.2015


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