28.09.2017, Kategorie Archiv Europa

DStV und BStBK machen Vorschläge zum Dienstleistungspaket an EU-Parlamentarier

Die Berichterstatter des Europäischen Parlaments haben die Berichtsentwürfe zum Dienstleistungspaket vorgelegt. Diese enthalten im Vergleich zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission wesentliche Fortschritte. Um die Entwürfe weiter zu verbessern, unterbreiten der DStV und die Bundessteuerberaterkammer gemeinsam weitere Verbesserungsvorschläge an Abgeordnete des Europaparlaments. Notifizierungsverfahren Berichterstatter Sergio Gutiérrez Prieto (S&D-Fraktion) ist der Ansicht, dass der EU-Kommission kein Widerspruchsrecht beim Erlass neuer oder der Änderung bestehender Berufsregulierungen zugestanden werden soll. Der DStV und die BStBK hatten hierin eine Verletzung des Demokratieprinzips gesehen und begrüßen den Vorstoß. Anstatt des Widerrufsrechts sieht Gutiérrez vor, dass nationale Regelungen ruhen, wenn nach einem erfolglosen Vorverfahren Klage beim EUGH durch die EU-Kommission eingelegt wird. Die deutschen Organisationen empfehlen eine zeitliche Bindung an das Vorverfahren, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Verhältnismäßigkeitsprüfung Auch Berichterstatter Andreas Schwab (EVP-Fraktion) sieht in seinem Bericht Verbesserungen vor. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung soll mehr als Leitfaden denn als Liste von Ausschlusskriterien verstanden werden. Nationale Regulierungen könnten sowohl positive, als auch negative Auswirkungen haben, die im Einzelnen durch die Mitgliedsstaaten abgewogen werden müssen. Um diesen Effekt zu verstärken, setzen sich die deutschen Steuerberater dafür ein, dass sich die vom EUGH festgehaltenen Grundsätze auch im Richtlinienentwurf wiederfinden. Weiterhin müsse die kumulative Wirkung von Regulierungen lediglich im Rahmen der Angemessenheitsprüfung beachtet werden. Die Festschreibung in einem Rechtsakt ist jedoch zu weitgehend, da der EUGH diese bisher nicht als eigenständiges Kriterium festgehalten hat. Stand: 17.8.2017


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