25.01.2018, Kategorie Archiv

DStV und BStBK nehmen neues Datenschutzrecht gemeinsam in den Fokus

Am 25.5.2018 wird das bisherige Datenschutzrecht durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgelöst, die in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar gilt. Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien sind gefordert, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) verstehen es als ihre gemeinsame Aufgabe, die Berufsangehörigen bei der Umsetzung der künftigen Datenschutzanforderungen praxisgerecht zu unterstützen und haben sich zum Ziel gesetzt, besondere Hilfestellungen für den Berufsstand zu erarbeiten. Die jüngste Sitzung einer hierzu gebildeten gemeinsamen Arbeitsgruppe fand am 11. und 12.1.2018 in den Räumen des DStV statt. In der Folge sind noch weitere Termine vorgesehen. Über die weiteren Entwicklungen werden beide Berufsorganisationen gemeinsam informieren. Stand: 19.1.2018


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