13.03.2017, Kategorie Archiv

DStV warnt Bund und Länder vor einer überschießenden Anzeigepflicht von Steuergestaltungen

Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen nimmt an Fahrt auf. Neben den Überlegungen auf Ebene der OECD und der EU-Kommission rückt das Thema national in den politischen Fokus. Das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen (MPI) bestätigte dem BMF letzten Herbst mit einem Gutachten: Eine sanktionsbewehrte Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle ist verfassungsrechtlich in Deutschland zulässig. Bis Ende März dieses Jahres soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern der Finanzministerkonferenz berichten, wie eine Anzeigepflicht verbindlich geregelt werden kann. Der Bundesrat forderte in den letzten Monaten deren Einführung zur Bekämpfung von Steuerumgehungen gleich zweimal – und zwar: Noch in dieser Legislaturperiode. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nahm diese Bestrebungen in den letzten Wochen zum Anlass, maßgebliche Vertreter von Bund und Ländern für die Belange des Berufsstands zu sensibilisieren. Er traf bei den Gesprächen auf ein großes Verständnis insbesondere für die Interessen der kleinen und mittleren Steuerberaterkanzleien. Der DStV erkannte in den Gesprächen an, dass Steuersparmodelle wie Cum-Ex die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zweifellos beeinträchtigen. Er zeigte allerdings auf, dass die aktuellen Überlegungen für Berater eine enorme Unsicherheit bedeuten. Damit die tägliche Arbeit des Berufsstands nicht unverhältnismäßig belastet wird, wies er darauf hin, dass der Begriff der anzuzeigenden Steuergestaltung zielgenau bestimmt werden muss. Der DStV lehnt daher eine überschießende Anzeigepflicht nachdrücklich ab. Soweit die gegenwärtigen Bestrebungen in einen Gesetzentwurf münden, dürfen nur modellhafte Gestaltungen aus den vom MPI aufgezeigten Gründen den Kern der Anzeigepflicht bilden. Bei den Gesprächen war der DStV durch seinen Präsidenten, StB/WP Harald Elster, seinen Hauptgeschäftsführer, RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke, sowie seine Steuerabteilungsleiterin, RAin/StBin Sylvia Mein, vertreten. Stand: 13.3.2017 Lesen Sie hierzu auch: BDI-DStV-Diskussionsveranstaltung zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungen am 20.3.2017 Bundestagswahl 2017: DStV adressiert Handlungsempfehlungen DStV-Stellungnahme 01/17 zum Entwurf der Bundesregierung zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz


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