15.03.2019, Kategorie Archiv

DStV zu Gast beim Bundessozialgericht

Am 13.2.2019 empfing der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel eine Delegation des DStV zu einem Gespräch im Gebäude des obersten deutschen Gerichts der Sozialgerichtsbarkeit in Kassel. DStV-Präsident StB/WP Harald Elster, der Präsident des Steuerberaterverbandes Hessen StB Dipl.-BW Burkhard Köhler und DStV-Hauptgeschäftsführer a.D. RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke hatten Gelegenheit zu einem intensiven Meinungs- und Gedankenaustausch mit Herrn Prof. Dr. Schlegel. Gegenstand des Gesprächs waren u.a. die wichtigen Aufgaben und die Bedeutung des Bundessozialgerichts (BSG) und die Befassung des steuerberatenden Berufs mit Fragen, die der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit unterfallen. Das Bundessozialgericht bildet neben dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesfinanzhof, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht einen der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Seine Senate sind jeweils mit einem Vorsitzender Richter, zwei weiteren Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Insgesamt gehören dem Gericht gegenwärtig 44 Richterinnen und Richter an. Die Bedeutung des Gerichts rührt u.a. daher, dass ca. die Hälfte der Steuermittel der Bundesrepublik Deutschland den Sozialsektor betreffen. Das BSG prüft, ob die Entscheidungen der Sozialgerichte und der Landessozialgerichte mit dem Bundesrecht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind. Damit bestimmt es maßgebend die Auslegung und Anwendung sozialrechtlicher Vorschriften. Dabei ist das Bundessozialgericht reine Rechtsinstanz. Die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und des Bundessozialgerichts umfasst v.a. folgende Sachgebiete, die zusammengefasst als „Angelegenheiten der sozialen Sicherheit“ bezeichnet werden können: gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung (gesetzlich und privat), Künstlersozialversicherung, Vertrags(zahn)arztrecht, Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, unter anderem Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Impfschadensrecht, Gewaltopferentschädigung und bestimmte Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertengesetz sowie sonstige staatliche Transferleistungen (Erziehungsgeld / Elterngeld). Stand: 1.3.2019


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