14.02.2018, Kategorie Archiv Europa

EFAA-MicroBilG-Umfrage zeigt: Steuerberater bemängeln unzureichende Erleichterungen

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 20.12.2012 das sogenannte MicroBilG erlassen, welches mit vollem Namen Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz heißt. Damit hat die deutsche Regierung die Richtlinie 2012/6/EU der Europäischen Union umgesetzt. Das Gesetz erleichtert die Rechnungslegungsvorgaben für Kleinstkapitalgesellschaften. Es wird jedoch immer wieder angezweifelt, ob die Erleichterungen durch praktisch entgegenstehende Anforderungen – etwa die E-Bilanz – wirklich zum Tragen kommen. Der DStV hat sich daher gemeinsam mit der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) an einer europäischen Erhebung der European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) beteiligt. Die EFAA untersucht gegenwärtig, wie sich die Europäische Richtlinie, auf deren Grundlage das MicroBilG erlassen wurde, in Deutschland, Irland, den Niederlanden, Portugal und dem Vereinigten Königreich aus Sicht von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ausgewirkt hat. Empirische Daten hierzu liegen bislang nicht vor. Die Auswertung der deutschen Umfrage zeigt aber bereits, dass fast 80% der Berufsangehörigen ihren infrage kommenden Mandanten vorschlagen, die Erleichterungen des MicroBilG wahrzunehmen. Die Gründe hierfür liegen besonders in Kostenersparnissen für den Mandanten (71,43 %) und im Schutz privater Daten (66,67 %). Beide Vorteile ergeben sich aus dem MicroBilG in erster Linie, weil die Pflicht zu Erstellung eines Anhangs zur Bilanz entfällt. Eine starke Minderheit von gut 20% sieht jedoch davon ab, infrage kommenden Mandanten die Anwendung der Erleichterungen des MicroBilG vorzuschlagen. Sie tun dies laut Umfrage in erster Linie, um Transparenz und hochwertige Berichterstattung gegenüber Banken, Geschäftspartnern und Anteilseignern zu gewährleisten (66,67%) oder weil die Mandanten selbst die Erleichterungen nicht in Anspruch nehmen wollen (33,33%). Trotz der hohen Anwendungsrate der Erleichterungen gibt es auch kritische Anmerkungen der Teilnehmer zum MicroBilG. Viele bemängeln in individuellen Kommentaren, dass eine Entlastung von Kleinstkapitalgesellschaften nicht erreicht wird, solange die Vorgaben zur E-Bilanz nicht angepasst werden. Diese erfordere in der steuerlichen Rechnungslegung teils erheblich detailliertere Angaben, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die Ergebnisse der deutschen Umfrage von DStV und WPK werden derzeit in die europaweite Studie der EFAA aufgenommen. Die empirischen Daten aus dem Berufsstand helfen dem DStV und seinen Partnern dabei, europäischen und nationalen Gesetzgebern Einblicke in die Sichtweise der steuerberatenden Berufe zu gewähren und so Impulse für künftige Regulierung zu setzen. Stand: 13.2.2018


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