Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 1)
Der Arbeitskreis Rechnungslegung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) hat sich zum Entwurf des IDW Prüfungsstandards: Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 2) geäußert. In seiner Stellungnahme B 05/15 regt er an, in der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung verstärkt auch auf die Begrifflichkeit der grundstücksgleichen Rechte einzugehen und den Begriff
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