Entwurf einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetz-Meldepflichtverordnung- Immobilien GwGMeldV-Immobilien)
Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Es weitet in Umsetzung europäischer Maßgaben die bisherigen geldwäscherechtlichen Vorgaben aus. Zum Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten gehören wie bisher auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (§ 2 Abs.1 Nr. 12 GwG). Das neue Transparenzregister Das GwG sieht nunmehr unter anderem die Einrichtung
Das neue Geldwäschegesetz (GwG) ist am 26.?6.?2017 in Kraft getreten (BGBl. I 2017 S. 1822), nachdem der Bundesrat am 2.?6.?2017 der vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie zugestimmt hatte. Das GwG soll die Änderungen der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie in der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung in nationales Recht umsetzen. Zu den geldwäscherechtlich Verpflichteten gehören
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