Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte ist zum Jahresbeginn in Kraft getreten. Nach erfolgter Zustimmung durch den Bundesrat in seiner Sitzung am 18.12.2015 konnte das Gesetz dem Bundespräsidenten zugeleitet und noch Ende Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden (BGBl. I S. 2517). Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte (BT-Drs. 18/5201) war
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