23.09.2016, Kategorie Archiv

Erbschaftsteuer: Zähes Ringen und Blick nach vorn

Anlässlich des zähen Ringens um die Reform des Erbschaftsteuerrechts gaben große Wirtschaftsverbände und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) in Anwesenheit wichtiger Parlamentarier sowie von Vertretern aus Praxis und Wissenschaft in einer Veranstaltung am 12.9.2016 im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin ihre Einschätzungen zum Gesetzentwurf des Bundestages. Zugleich richteten sie einen Blick auf drängende Anwendungsfragen der sich abzeichnenden neuen Regelungen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), das Institut Finanzen und Steuern (ifst), der Verband „Die Familienunternehmer“ und der DStV unterstrichen gemeinsam die Bedeutung des zukünftigen Rechts für den deutschen Mittelstand und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Zugleich nutzten sie die Gelegenheit, das Augenmerk bedeutender Abgeordneter kurz vor dem Beginn der finalen Beratungen auf notwendige Veränderungen des bis dato geplanten Erbschaftsteuerpakets zu lenken. Zu nennen sind hier u.a. der Abgeordnete StB/WP Fritz Güntzler von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anja Hajduk, beide Mitglieder der Arbeitsgruppe, welche der Vermittlungsausschuss für die Reform des Gesetzes einrichtete. Der DStV war in der hochkarätig besetzten Veranstaltung durch die Leiterin seiner Steuerabteilung StBin/RAin Sylvia Mein vertreten. Sie hielt einen Kurzvortrag zu offenen Anwendungsfragen des geplanten Gesetzes und wirkte an einem entsprechenden Panel mit weiteren Experten mit. Weitere Panels waren verfassungsrechtlichen Aspekten und Fragen der Bewertung gewidmet. Zum Verfassungsrecht (u.a. Einsatz des Privatvermögens, Übergangsfristen und Rückwirkung) diskutierten unter Leitung von Prof. Dr. Johanna Hey, Lehrstuhlinhaberin an der Universität zu Köln und zugleich wissenschaftliche Direktorin des ifst, Prof. Dr. Roman Seer von der Ruhr Universität Bochum und Karlheinz Konrad, Referatsleiter u.a. für Erbschaftsteuer, Grundsteuer sowie Bewertung im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen. In dem Panel über Bewertungsfragen und qualitative Kriterien diskutierten unter der Leitung von Berthold Welling, Leiter der Abteilung Steuern und Finanzpolitik des BDI, Prof. Dr. Detlef J. Piltz, Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Mathias Gerner, Leiter der Hauptabteilung Steuern der Dr. August Oetker KG, Dr. Andreas Richter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, sowie der bereits erwähnte Referatsleiter im Bayerischen Finanzministerium Karlheinz Konrad. Die Veranstaltung machte deutlich, dass die Fragen der Bedürfnisprüfung für große Betriebsvermögen und die Neuerungen zu den Unternehmensbewertungen noch besonders umstritten waren. Kollegin Mein wies außerdem in eindringlichen Worten auf die Schwierigkeiten in der Praxis hin, die mit einer rückwirkenden Inkraftsetzung des Gesetzes zum 1.7.2016 verbunden sein können. Die geplante komplexe Ermittlung des begünstigten Vermögens sowie zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe würden Fragen bedingen, die erst durch ein von Bund und Ländern zu entwickelndes Anwendungsschreiben zu lösen seien. Um die bereits bestehenden Unsicherheiten für die Unternehmensnachfolge nicht noch zu erhöhen, sollte eine rückwirkende Inkraftsetzung mit besonderer Behutsamkeit und Sorgfalt abgewogen werden. Für den DStV und seine Mitgliedsverbände nahmen zahlreiche Kolleginnen und Kollegen hörend an der Veranstaltung teil, darunter der für das Steuerrecht und den Steuerrechtsausschuss zuständige Vizepräsident des DStV StB/RB Manfred F. Klar, der Vizepräsident des Steuerberaterverbands Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. StB/WP Christian Böke, der Hauptgeschäftsführer und der Geschäftsführer des DStV sowie die (Haupt-)Geschäftsführer/innen der Mitgliedsverbände Bremen, Berlin-Brandenburg, Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. Stand: 19.9.2016 Lesen Sie hierzu auch die umfassende DStV-Themenseite: Erbschaftsteuerreform: Was – Wie – Warum?


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