01.06.2018, Kategorie Archiv Europa

Erfolgreiche ETAF-Konferenz über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft: Suche nach gemeinsamen Lösungen

Mehr als 100 internationale Teilnehmer aus Reihen der Politik, der berufspolitischen Interessenvertretung und der digitalen Wirtschaft nahmen am 23.5.2018 an der durch die European Tax Adviser Federation (ETAF) organisierten Konferenz über eine „faire Besteuerung in einer digitalisierten Welt“ in Brüssel teil. Schwerpunktmäßig ging es dabei um die am 21.3.2018 veröffentlichten Richtlinienvorschläge der EU-Kommission zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Somit stellte die ETAF-Konferenz einen guten Rahmen für Stephen Quest, Generaldirektor der Generaldirektion Steuern und Zollunion bei der EU-Kommission, dar, um die Beweggründe und Überlegungen der EU-Kommission zu den Richtlinienvorschlägen zu erläutern. Eröffnet wurde die ETAF-Konferenz durch Philippe Arraou, Präsident der ETAF. Arraou betonte in seiner Ansprache an die Gäste, dass die Besteuerung der digitalen Wirtschaft, seit der Übermittlung eines ersten Positionspapiers an den zuständigen Kommissar für Steuern und Zollunion, Pierre Moscovici, ein wichtiges Thema der ETAF sei. Die nun erarbeiteten Richtlinienvorschläge seien ein guter erster Schritt auf europäischer Ebene und böten eine solide Grundlage für weitere Diskussionen und globale Entwicklungen. Dem nachfolgend ließ es sich Stephen Quest nicht nehmen zu betonen, dass die Digitalisierung der Wirtschaft ein wesentlicher Aspekt für das kontinuierliche Wachstum der Europäischen Union sei. Man sei sich bewusst, dass 25% der Investitionen in Forschung und Entwicklung innerhalb der EU in den IT-Technologien generiert werden, so Quest. Es sei der EU-Kommission ein Anliegen, diesen Wachstumstrend weiter zu unterstützen. Seiner Meinung nach sei das beeindruckende Wachstum der digitalen Wirtschaft im Vergleich zur traditionellen Industrie noch bedeutender, wenn man sich die Marktkapitalisierung der in der digitalen Wirtschaft tätigen Unternehmen im Vergleich zu den „klassischen“ Aktivitäten anschaue. Dennoch hob Quest hervor, dass eine wesentliche Aufgabe der Europäischen Institutionen sei, die unternehmerische Chancengleichheit innerhalb der EU und des Binnenmarktes zu wahren. Jedoch hätten die wirtschaftlich positiven Entwicklungen der digitalen Wirtschaft den veralteten Charakter des internationalen Steuerrahmens offengelegt, erklärte Quest und stellte klar, dass es die Bereitschaft der EU-Finanzminister im Dezember 2017 gewesen sei, die den Grundstein für die europäischen gesetzgeberischen Entwicklungen gelegt hätten. Abschließend erläuterte er, dass die langfristige Lösung darauf abziele, zwei grundlegende Probleme im Zusammenhang mit digitalen Aktivitäten anzugehen: „Wo wird besteuert?“ und „Was wird besteuert?“. In Bezug auf die sog. Zwischensteuer (kurzfristige Lösung) hielt Quest fest, dass durch eine europaweit einheitliche Besteuerung der Einnahmen aus bestimmten digitalisierten Diensten eine vorübergehende Zersplitterung des Binnenmarktes vermieden werden soll. Unter dem Titel „Besteuerung der digitalen Wirtschaft – der Weg nach vorne“, boten sich im ersten Panel des Nachmittags Maria Elena Scoppio, Referatsleiterin bei der Generaldirektion Steuern und Zollunion, Dr. Eva Oertel, Referentin im Bayrischen Staatsministerium der Finanzen, Pawe? Gruza, Unterstaatssekretär im polnischen Ministerium für Finanzen, Guillaume Drano, Ständige Vertretung Frankreichs bei der EU, und Umberto Zanini, Italienischer Dottore Commercialista, als Vertreter der ETAF, einen interessanten Austausch über die richtige Art und Weise der Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Die Vorschläge der EU-Kommission erhielten Unterstützung von Guillaume Drano, der die „weisen, vernünftigen und verhältnismäßigen“ Richtlinienvorschläge begrüßte. Pawel Gruza teilte diese Auffassung, forderte jedoch, globalpolitisch realistisch zu sein und die globale Dimension, insbesondere die Beziehung zwischen den USA und der EU, nicht aus den Augen zu verlieren. Maria Elena Scoppio merkte an, dass die EU besonders im geopolitischen Rahmen eine Vorreiterrolle einnehmen und so erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Besteuerungsmodells haben könne. Dabei sei vor allem die von der EU-Kommission vorgeschlagene langfristige Lösung eine Art Blaupause, die auch von der OECD verwendet werden sollte, um das Problem auf globaler Ebene anzugehen. Scoppio bestand darauf, dass es keine GAFA-Steuer, eine Steuer die die großen Tech-Unternehmen (Google, Apple, Facebook und Amazon), sein solle, sondern eine Steuer, die neue digitale Aktivitäten besteuert. In Bezug auf die sog. Zwischensteuer (kurzfristige Lösung) erklärt Scoppio, dass diese durch ihre Ausgestaltung problemlos von jedem Mitgliedstaat angewendet werden könne. Dr. Oertel hingegen stand den Richtlinienvorschlägen der EU-Kommission kritisch gegenüber. Anstelle einer am Umsatz anknüpfenden ertragssteuerlichen Lösung sprach sie sich für eine Mehrwertsteuer-basierte Lösung aus. So würde die Besteuerung von Transaktionen ermöglicht, ohne vorab die Gewinne des Unternehmens ermitteln zu müssen. Darüber hinaus forderte sie, dass die Finanzverwaltungen in den Mitgliedstaaten einander mehr vertrauen sollten; der Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen, sei ihrer Ansicht nach bisher nicht ausreichend. Aus Sicht der Steuerberater begrüßte Zanini die Richtlinienvorschläge der EU-Kommission und hielt fest, dass es Zeit sei, das Problem der Besteuerung der digitalen Wirtschaft gezielt anzugehen. Aus praktischer Sicht forderte er jedoch, dass der Gesetzgeber bereits im Richtlinientext dafür sorgen solle, dass klare Begriffsbestimmungen, wie bspw. „Nutzer“, „Daten“ und „Informationen“ festgelegt werden. Im zweiten Panel, welches sich aus den Abgeordneten MdEP Lud?k Niedermayer (EVP-Fraktion), MdEP Eva Joly (Grüne), MdEP Ana Gomes (S&D-Fraktion) und Volker Kaiser, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, zusammensetzte, wurde über den TAX3-Ausschuss des Europaparlaments und die Rolle von Steuerfachleuten im Rahmen einer fairen Besteuerung diskutiert. Den Anfang machte MdEP Joly. Sie betonte, dass die letzten Steuerskandale das Ausmaß der „internationalen Steuerverkürzung“ aufgezeigt hätten und dass die genutzten Regelungslücken absichtlich geschaffen worden seien, um „diese Art von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung“ zu erleichtern. Sie betonte, dass die auf europäischer Ebene diskutierte Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) die Lösung sowohl für die internationale Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen, als auch für die Einführung einer virtuellen Betriebsstätte, und somit für die Behebung der Besteuerungsproblematik in Bezug auf die digitale Wirtschaft sein könne. MdEP Niedermayer teilte diese Auffassung nicht. Er glaube nicht, dass nationale Regierungen bewusst Gesetzeslücken in ihrer Steuerregulierung geschaffen hätten. Vielmehr betonte er, dass die Steuergesetze in den meisten Mitgliedstaaten sehr komplex und auf internationaler Ebene dann eben noch komplexer seien. Dies führe zu Verwerfungen. Er wies auch darauf hin, dass seine Bereitschaft, an einer gerechten Besteuerung mitzuwirken, nicht von den Steuerskandalen und deren Veröffentlichung getrieben wurde, sondern von der Notwendigkeit zu handeln. Denn er wolle vermeiden, dass eine zunehmende Globalisierung und damit verbundene höhere Befolgungskosten der unterschiedlichen Steuergesetze für Unternehmen zu einer Beschränkung des Binnenmarktes für KMU führen könnten. MdEP Gomes begrüßte die Vorschläge der EU-Kommission zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft ausdrücklich. Sie vertrat die Auffassung, dass „Internetgiganten“ ordnungsgemäß besteuert werden müssten. Auch stimmte sie den anderen Abgeordneten zu, dass die GKKB dazu beitragen könne, dem Problem der Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen entgegenzuwirken. Als Vertreter des Berufsstands hielt Volker Kaiser gegenüber MdEP Joly fest, dass 98% der Steuerberater keine multinationalen Unternehmen bei ihren Steuergestaltungen unterstützen. Die GKKB, so Kaiser, sei ein riesiges Projekt und aus seiner Sicht sei nicht zu erwarten, dass die nationalen Finanzverwaltungen und Steuerbehörden einen Teil ihrer Autonomie abgeben werden. Die ETAF-Konferenz bot ein gutes Forum für den Austausch zwischen Vertretern der EU-Institutionen, der Regierungen der Mitgliedstaaten und Fachleuten über die Herausforderungen der Besteuerung der Digitalwirtschaft. Für den Deutschen Steuerberaterverband (DStV) nahmen WP/StB Prof. Dr. H.-Michael Korth, DStV-Vertreter im ETAF-Board, StB/RB Manfred Klar, Vizepräsident des DStV und RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke, Hauptgeschäftsführer des DStV, an der ETAF-Konferenz in Brüssel teil. Stand: 31.5.2018


Bisher keine Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 1 = 2