16.03.2017, Kategorie Archiv Europa

EU-Kommission veröffentlicht Dienstleistungspaket: Weitere Deregulierung beabsichtigt

Die Europäische Kommission hat am 10.1.2017 ein „Dienstleistungspaket“ veröffentlicht, das reglementierte Berufe, insbesondere in wichtigen Unternehmensdienstleistungen wie Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, in den Fokus stellt. Das aus vier Maßnahmen bestehende Paket soll darauf hinwirken, dass bestehende und zukünftige Berufsregulierungen keine Hindernisse für den Binnenmarkt für Dienstleistungen darstellen. Die Legislativvorschläge sehen die Einführung einer europäischen Dienstleistungskarte, die Revision des Notifizierungsverfahrens sowie die Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitstests bei nationalen Regulierungen im Dienstleistungsbereich vor. Die legislativen Maßnahmen sollen vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union bis 2018 umgesetzt werden. Weiterhin gibt die Kommission Reformempfehlungen für bestimmte reglementierte Berufe. Die europäische Dienstleistungskarte soll Verwaltungsvereinfachungen beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr und der Begründung von Niederlassungen bringen. Die nötigen Anträge sollen vollständig in den Herkunftsstaaten gestellt werden können, so dass keine Kenntnis der anderen Sprache oder der Verwaltungsverfahren notwendig ist. Aus Sicht des DStV muss aber die Entscheidung über die Erfüllung der Voraussetzungen und die Aufsicht über die Berufsangehörigen beim Staat verbleiben, in dem die Dienstleistung erbracht wird. Zudem enthält das Dienstleistungspaket Maßnahmen für bestehende und zukünftige Berufsregulierungen. Existierende Regulierungen werden im laufenden Europäischen Semester mit erweiterten Empfehlungen angesprochen. Als Überwachungsinstrument und zur Vergleichbarkeit nationaler Regulierungen wird mit den Reformempfehlungen der EU-Kommission ein neuer Indikator eingeführt, der die Restriktivität der Berufsregulierungen in Europa darstellt. Der Indikator umfasst den Regulierungsansatz (z.B. Titelschutz) und die Anforderungen an die Qualifikation, den Berufszugang und die Regulierung der Berufsausübung. Im Bereich der Rechnungslegung und Steuerberatung wird Deutschland als der Staat mit dem vierthöchsten Regulierungsniveau angesehen. Insbesondere sollte die Notwendigkeit überdacht werden, “einfache Tätigkeiten, wie Lohnbuchhaltung und das Anfertigen von Steuererklärungen hoch qualifizierten Berufsangehörigen vorzubehalten.“ Berufsregulierungen, die neu eingeführt oder modifiziert werden, sollen frühzeitig auf ihre Vereinbarkeit mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit geprüft werden. Schon bisher müssen nationale Gesetzesvorhaben hierzu der Europäischen Kommission zur Prüfung und den anderen Mitgliedstaaten zur Kommentierung übersandt werden, d.h. bereits heute müssen Mitgliedstaaten neue Berufsregulierungen vor der Einführung anhand eines Verhältnismäßigkeitstests bewerten. Zukünftig sollen sie aber gegenüber der Kommission und den anderen Mitgliedsstaaten auch nachweisen, dass neue Berufsregulierungen für das Erreichen bestimmter Ziele notwendig und angemessen sind. Insbesondere sollen Mitgliedstaaten Angaben zum Verbraucherschutz und über die Effekte auf Unternehmen und Arbeitsplätze tätigen. Neue Sanktionsmechanismen sollen für die Einhaltung des Notifizierungsverfahrens sorgen. Besonders kritisch bewertet der DStV die neu vorgesehene Möglichkeit der EU-Kommission, die Umsetzung von Gesetzesvorhaben zu blockieren. bzw. zu untersagen. Der DStV wird die veröffentlichten Dokumente intensiv analysieren und gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf europäischer und nationaler Ebene detailliert zu den Vorschlägen Stellung beziehen. Stand: 16.1.2016


Bisher keine Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

14 + = 23