18.08.2016, Kategorie Archiv

EU-Konsultation zu Dienstleistungsregulierung: DStV fordert konsistente Rechtssetzung in Europa

In ihrer öffentlichen Konsultation beschäftigt sich die EU-Kommission mit den Nationalen Aktionsplänen der Mitgliedsstaaten sowie der Verhältnismäßigkeit der Regulierung von Berufen. In den nationalen Aktionsplänen beschreiben die Mitgliedstaaten ihre Analyse der bestehenden beruflichen Regulierungen und nennen ihre konkreten Reformvorhaben für die jeweiligen Berufsgruppen. Die Kernaussage des DStV in seinem Beitrag zur öffentlichen Konsultation lautet: Die Verhältnismäßigkeit von Berufsregulierungen muss sich immer an den damit verfolgten Zielen sowie dem Schutzinteresse der Bürger messen lassen. Deutscher Aktionsplan bei Steuerberatern schon teilweise umgesetzt Der Nationale Aktionsplan (NAP) Deutschlands in Bezug auf das Berufsrecht der Steuerberater wurde bereits teilweise umgesetzt. Mit der Änderung der StBVV vom 18.7.2016 wurden einige Änderungen am Vergütungsrecht umgesetzt (siehe auch „Neue Informationspflichten durch geänderte StBVV“), die von der EU-Kommission gefordert wurden. Weiterhin enthält der NAP generell die Absicht, die Entscheidung des EUGH zur X-Steuerberatungsgesellschaft (siehe auch „Entscheidung des EuGH hat nur begrenzte Auswirkungen“) europarechtskonform umzusetzen. Ein darüber hinausgehender Reformbedarf im Berufsrecht besteht auch aus Sicht des DStV derzeit nicht. Verhältnismäßigkeit von Berufsregeln muss sich am Schutzinteresse der Bürger orientieren Der DStV macht in seinem Beitrag deutlich, dass sich die Bewertung der Verhältnismäßigkeit beruflicher Regulierungen immer an den Zielen der jeweiligen Regulierung orientieren und dabei das Schutzinteresse der Bürger berücksichtigen muss. Da diese von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat regelmäßig durchaus unterschiedlich seien, könne es keinen allgemein gültigen Ansatz geben. Den Beitrag zur Konsultation können sie auf der Homepage des DStV einsehen. Stand: 16.8.2016


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