18.08.2016, Kategorie Archiv Europa

EU-Konsultation zum Dienstleistungspass: DStV zweifelt an Wirkung des Kommissionsvorhabens

Erfüllen Dienstleister nationale Berufsregeln, soll dies nach dem Willen der EU-Kommission künftig auf einem besonderen Dienstleistungspass vermerkt werden. So soll die Anerkennung in anderen Staaten erleichtert und derer Binnenmarkt für Dienstleistungen gestärkt werden. Der DStV zweifelt die Wirkung der Maßnahme jedoch an. Entscheidende Hindernisse für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung sind im Bereich der Steuerberatung das Wissen über zugrundeliegende Rechtsvorschriften und die Sprachkenntnisse des anderen Staates. Dienstleistungspass soll Binnenmarkt stärken Die EU-Kommission erwartet vom Dienstleistungspass einen vereinfachten Nachweis der Berufsstandards, die der Dienstleister im Heimatstaat erfüllt. Dies soll zu einer leichteren Anerkennung im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung und der Begründung einer Niederlassung führen und so den Binnenmarkt stärken. Der DStV macht in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam, dass bei Steuerberatern die beruflichen Standards zwischen den Mitgliedsstaaten nicht vergleichbar sind und daher für diese Berufsgruppe der Dienstleistungspass keinen Mehrwert verspricht. Eine Einführung des Herkunftslandprinzips durch die Hintertür des Dienstleistungspasses lehnt der DStV strikt ab. Binnenmarkt für Waren nicht vergleichbar mit Binnenmarkt für Dienstleistungen Die EU-Kommission stützt ihre Maßnahmen zur Stärkung des Binnenmarkts für Dienstleistungen vor allem auf die Feststellung, dass dieser wesentlich schlechter entwickelt sei als der Binnenmarkt für Waren. Der DStV macht darauf aufmerksam, dass im Bereich der hochwertigen Dienstleistungen hierfür nicht die nationalen Berufsregeln verantwortlich sind. Gerade im Bereich der Steuerberatung ist das entscheidende Hindernis zur Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedsstaaten das Wissen über die Steuergesetze und Verwaltungsvorschriften. Auch die Sprache als Hindernis bei der Kommunikation mit dem Mandanten und den Finanzbehörden ist ein wichtigerer Faktor als die nationalen Berufsregeln. Bessere Verfügbarkeit von Informationen und zentraler Ansprechpartnern gefordert Nach Ansicht des DStV können eine bessere Verfügbarkeit von Informationen über die nationalen Rechtsvorschriften und ein zentraler Ansprechpartner den Binnenmarkt entscheidend voranbringen. Zu groß ist derzeit noch der Aufwand für die Recherche der zu erfüllenden Auflagen und für die Ermittlung der korrekten Stellen in den jeweiligen Ämtern. Den Beitrag zur Konsultation können sie auf der Homepage des DStV einsehen. Stand: 16.8.2016


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