02.11.2017, Kategorie Archiv Europa

EU-Veranstaltungen zur Einführung einer Gemeinsamen (Konsolidierten) Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage

In Ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2018 hat die EU-Kommission (EU-KOM) nochmals betont, dass die Einführung einer Gemeinsamen (Konsolidierten) Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) eines ihrer Hauptziele ist. Für eine rasche Umsetzung der GKKB hatte die EU-KOM bereits im Oktober 2016 geworben und sogleich zwei Richtlinienentwürfe vorgelegt, durch die die GKKB in zwei Stufen umgesetzt werden soll. Dabei sieht der erste Richtlinienentwurf für eine Gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) zunächst vor, verbindliche Vorschriften für die gemeinsame Grundlage, d.h. die gemeinsame Bemessungsgrundlage, europaweit zu harmonisieren (COM(2016)685 final). Als „zweiten Schritt“ soll dann der Richtlinienentwurf für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer Bemessungsgrundlage die Bedingungen für die Mitgliedschaft in einer Gruppe, eine Erläuterung der möglichen Formen einer Gruppe sowie Bestimmungen über die Modalitäten der Konsolidierung beinhalten (COM(2016)683 final). Am 17.10.2017 und am 20.10.2017 nahm der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) an Konsultationen der EU-KOM und des Europaparlaments in Berlin teil, um durch einen möglichst frühzeitigen Austausch mit den europäischen Vertretern sicherzustellen, dass zu relevanten Entwicklungen ein rechtzeitiger und konstruktiver Beitrag für eine nachhaltige Regelung geleistet werden kann. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte für den 17.10.2017 nach Berlin eingeladen, um Gelegenheit zu geben, an einem Austausch zur GKKB mit der EU-Kommission, welche durch Herrn Quest (Generaldirektor des DG TAXUD) vertreten wurde, teilzunehmen. Zusammen mit Herrn Quest boten die anwesenden Referenten Herr Sell (BMF), Herr Wulfmeyer (Bundeskanzleramt) und Herr Geberth (Siemens AG) einen interessanten und informativen Überblick zu ihren Positionen und zum Status quo der GKKB auf europäischer und nationaler Ebene. Herr Quest hielt fest, dass mit dem jetzigen Richtlinienentwurf zur GKKB erstmals seit dem letzten Vorhaben der EU-KOM aus dem Jahr 2011, ein europaweiter steuerlicher Verwaltungsrahmen für die Berücksichtigung der Strukturen grenzüberschreitender Gruppen geschaffen werden soll. Jedoch sei auch heute die Einführung der GKKB abhängig von einem politischen Kompromiss, wonach das Zwei-Stufen-Verfahren zur Einführung der GKKG, zunächst eine gemeinsame Basis und dann die Konsolidierung, noch immer unausweichlich erscheine. Die Ansicht der EU-KOM wurde von Herrn Sell eher kritisch betrachtet. Man solle „pragmatisch“ denken und planen, um dadurch die Legislativvorschläge nicht zu „überdehnen“. So sei der jetzige Legislativvorschlag eine „12-Ton-Leiter“, für die eine Kompromissfindung im vorgegebenen Zeitrahmen sehr ambitioniert sei. Daher bevorzuge das BMF eine reduzierte „C-Dur“ Variante des Gesetzesentwurfs. Offen zeigte sich Herr Sell aber für die Einführung einer Forschungs- und Entwicklungspauschale im Rahmen der GKKB. Ein weiterer Austausch zur GKKB, organisiert durch die Vertretung des Europaparlaments in Deutschland, fand am 20.10.2017 im Europäischen Haus in Berlin statt. Die Diskussion wurde eröffnet durch den Berichterstatter des Europaparlaments zur GKB, Herrn MdEP Paul Tang (S&D-Fraktion), auf dessen einleitendes Statement die Herren Brügelmann (BDI) und Didier (DGB) ihren Kommentar folgen ließen. Der DStV war durch die Referentin Daniela Ebert (Steuerrecht) und den Referenten Herrn Dr. Jan Trommer (Europarecht) vertreten. Der Meinungsaustausch offenbarte erneut, dass zwar ein genereller Konsens für die Notwendigkeit zur Einführung einer GKKB besteht, dass jedoch einzelne inhaltliche Überlegungen, wie z.B. die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Verlustrechnung, noch nicht abschließend konsensfähig sind. MdEP Tang betonte die Wichtigkeit des Austauschs mit den nationalen Interessenvertretern und wies darauf hin, dass die GKKB eine „gute Sache“ sei und sie jedem Unternehmen im europäischen Binnenmarkt zugänglich gemacht werden sollte. Daher warb Herr Tang auch für eine Herabsetzung des finanziellen Schwellenwertes für die Anwendbarkeit der GKKB, von einem konsolidierten Gesamtumsatz von 750 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro. Eine Forderung, welche von den Anwesenden mit einem Schmunzeln zur Kenntnis genommen wurde, da die Durchsetzung einer niedrigeren Bemessungsgrundlage zum jetzigen Zeitpunkt politisch nicht wahrscheinlich scheint. Auf Nachfrage wollte Herr Tang diesen Vorstoß jedoch nur als Zeichen seines „großen Vertrauens in das Projekt GKKB sehen“. Der DStV wird diese Entwicklungen weiter aufmerksam verfolgen. Stand: 02.11.2017


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