13.01.2016, Kategorie Archiv

Europäische Regelungen zu Cloud Computing: DStV fordert Einhaltung von beruflichen Standards und von Daten- und Verbraucherschutz bei Online-Plattformen

Die Angebote im Internet entwickeln sich in rasanter Geschwindigkeit. Die rechtlichen Vorgaben konnten mit dieser Entwicklung in der Vergangenheit teilweise nicht Schritt halten und sollen daher aktualisiert werden. Im Rahmen ihrer digitalen Agenda führte die Europäische Kommission für digitale Wirtschaft und Gesellschaft eine öffentliche Konsultation zum zukünftigen Regelungsumfeld für Plattformen, Online-Vermittler, Daten, Cloud-Computing und die partizipative Wirtschaft durch. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fordert in seiner Eingabe insbesondere die Beachtung berufsrechtlicher Regelungen und des Daten- und Verbraucherschutzes. Hilfeleistung in Steuersachen nur durch befugte Personen! Sollten auf Online-Plattformen Fragen zu steuerlichen Sachverhalten beantwortet werden oder die Beantwortung solcher Fragen vermittelt werden, muss nach Ansicht des DStV dafür Sorge getragen werden, dass dies ausschließlich durch zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Personen erfolgt. Der Antwortende und dessen Qualifikation müssen daher für den Verbraucher klar erkennbar sein. Nur so ist sichergestellt, dass berufliche Standards eingehalten werden und sich der Fragende hierauf verlassen kann. Verträge zum Cloud Computing müssen klar gestaltet werden. Cloud Computing stellt die immer beliebter werdende Möglichkeit dar, die Speicherung von Daten von Privatpersonen oder Unternehmen an einen Dienstleister auszulagern. Je nach Diensteanbieter und Vertragsgestaltung kann der Kunde jedoch schnell die Hoheit über seine Daten verlieren. Der DStV spricht sich daher dafür aus, dass Verträge über Cloud Computing den Vertragspartner klar darüber aufklären, wie und wo seine Daten gespeichert werden und wer möglicherweise in anderen Rechtsräumen auf diese Daten zugreifen kann. Dies würde für die Einschätzung für die Kunden erleichtern, ob ein potenzieller Anbieter für sie geeignet ist. Möglichkeiten, die diese Einschätzung erschweren, lehnt der DStV ab. Hierunter fällt beispielsweise die generelle Möglichkeit, Daten zwischen Anbietern von Cloud Computing zu transferieren. Stand: 8.1.2016


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