05.12.2016, Kategorie Archiv

Fachberater für Mediation (DStV e.V.): Aktualisierte DStV-Richtlinien gewährleisten lösungsorientierte Unterstützung im Konfliktfall

Der Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) hat auf seiner Sitzung am 16.11.2016 Anpassungen der DStV-Fachberaterrichtlinien für das Fachgebiet der Mediation beschlossen. Künftig ist dem DStV für die Anerkennung zum Fachberater für Mediation (DStV e.V.) u.a. nachzuweisen, dass für mindestens einen der vorgelegten Praxisfälle eine Nachschau im Wege einer Einzelsupervision stattgefunden hat. Zudem ist zu belegen, dass neben dem jährlichen Besuch anerkannter Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 10 Stunden zusätzlich in den ersten zwei Jahren nach Ende des Fachberaterlehrgangs vier weitere Einzelsupervisionen durchgeführt wurden. Damit übernimmt der DStV die in dieser Form erstmals normierten Standards der neuen Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) in seine bewährten Fachberaterrichtlinien. Die DStV-Richtlinien sind im Bereich der Wirtschaftsmediation bereits seit vielen Jahren Maßstab dafür, wie Steuerberater ihre mediativen Kompetenzen als anerkannte Fachberater für Mediation (DStV e.V.) praxisgerecht einbringen und ihren Mandanten damit lösungsorientierte Unterstützung in konfliktbehafteten Situationen bieten können. Mit den jüngsten Anpassungen erhalten die DStV-Fachberater nun zugleich die Möglichkeit, auch als zertifizierte Mediatoren im Sinne der neuen Verordnung tätig zu sein. Die ZMediatAusbV konkretisiert die Regelungen des Mediationsgesetzes, indem sie die Anforderungen an die Aus- und Fortbildung von sog. zertifizierten Mediatoren regelt. Der DStV begrüßt, dass mit der Verordnung das etablierte Fachberaterkonzept des Verbandes inhaltlich bestätigt wird. Es schreibt in entsprechender Weise bereits seit vielen Jahren für die Qualifikation zum Fachberater für Mediation (DStV e.V.) eine theoretische Ausbildung von 120 Stunden, den Nachweis praktischer Fälle sowie die Erfüllung entsprechender Fortbildungspflichten vor. Außerdem normiert die Verordnung besondere Übergangsregelungen: „Zertifizierter Mediator“ ist auch, wer vor Inkrafttreten der Verordnung am 1.9.2017 einen den Anforderungen genügenden Ausbildungslehrgang erfolgreich beendet und bis zum 1.10.2018 an einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation teilgenommen hat. Dies ist eine positive Nachricht für alle bereits anerkannten Fachberater für Mediation (DStV e.V.). Sie dürfen sich zusätzlich auch „zertifizierter Mediator“ nennen, soweit sie ihre Ausbildung vor dem 1.9.2017 erfolgreich beendet und bereits an einer Einzelsupervision teilgenommen haben. Diejenigen, die noch keine Einzelsupervision durchgeführt haben, müssen darauf achten, eine solche bis zum 1.10.2018 zu absolvieren, um sich zusätzlich auch „zertifizierter Mediator“ nennen zu dürfen. Die Mediationsakademie Berlin – MAB (www.mediationsakademie-berlin.de) steht hier als Kooperationspartner des DStV allen interessierten Fachberatern (DStV e.V.) mit Rat und Tat zur Seite. Stand: 2.12.2016


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