22.10.2018, Kategorie Archiv

Fitness Check: EU-Kommission überprüft Wirkungsweise der Regelungen zur Unternehmensberichterstattung

Die Regelungen zur Unternehmensberichterstattung basieren auf einer Vielzahl von Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen der Europäischen Union, die zu verschiedenen Zeitpunkten innerhalb der letzten 40 Jahre erlassen wurden. Das derzeit gültige EU-Recht umfasst eine Reihe von Vorschriften in Bezug auf börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen, sektorspezifische Vorschriften (Banken und Versicherer) sowie zusätzliche Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen. Die ursprüngliche Richtlinie über Jahresabschlüsse zielte auf die Harmonisierung von Finanzinformationen für Kapitalgeber ab und sollte zum Gläubigerschutz beitragen. Aber die Vorschriften für die öffentliche Berichterstattung sind zuletzt auch auf die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen (NFI) ausgeweitet worden. Im August 2018 hat die EU-Kommission nun eine umfassende Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens im Bereich der Unternehmensberichterstattung durchgeführt (sog. Fitness-Check). Mit der Eignungsprüfung soll beurteilt werden, ob der EU-Vorschriftenrahmen im Bereich der Unternehmensberichterstattung noch immer seinem Zweck gerecht wird. In erster Linie geht es darum festzustellen, ob der EU-Vorschriftenrahmen insgesamt einen zusätzlichen Nutzen schafft, ob er wirksam, in sich stimmig und auf andere EU-Politikbereiche abgestimmt ist. Auch soll festgestellt werden, ob der EU-Vorschriftenrahmen für die Berichterstattung neuen Anforderungen (Nachhaltigkeit, Digitalisierung) gerecht wird. Auch andere laufende Entwicklungen in der EU-Politik (die Kapitalmarktunion, die gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, die Digitalisierung von Unternehmen usw.) wirken sich gegebenenfalls auf den Vorschriftenrahmen für die Berichterstattung aus. Der DStV hat im Rahmen der von der EU-Kommission durchgeführten Konsultation darauf hingewiesen, dass eine Eignungsprüfung auch die Auswirkungen der Regelungen zur Unternehmensberichterstattung auf die unterschiedlichen Unternehmensgrößen bewerten muss (E 10/18). Nur so könne das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Auch forderte der DStV, dass eine weitere Harmonisierung der Regelungen zur Unternehmensberichterstattung mit höchster Sorgfalt durchzuführen ist. Zwar könne eine Harmonisierung zu einer Vereinfachung des Berichtswesens führen. Viele Aspekte im Rahmen der Rechnungslegungsrichtlinie ließen sich aber schlichtweg nicht vergleichen (bspw. Mieten oder latente Steuerschulden). Hier sollte die Reform durch den regelmäßigen Austausch mit Experten begleitet werden. Gegenüber der Nutzung der Berichterstattung elektronisch strukturierter Daten äußerte sich der DStV zurückhaltend. Zwar würde die Nutzung elektronischer Mittel den Zugang zu den Informationen erheblich beschleunigen und vereinfachen. Die Kosten der Berichterstattung für Unternehmen würden aber dadurch nicht erheblich gemindert. Im Rahmen des Fitness-Checks wird es auch zu einer Eignungsprüfung der Accounting-Richtlinie kommen. Der DStV wird die Entwicklungen daher aufmerksam verfolgen und die EU-Kommission aktiv bei der Bewertung der zu überprüfenden Regelungen unterstützen. Stand: 22.10.2018


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