Die Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich bis Ende 2021 veröffentlicht werden. Der DStV setzt sich aufgrund der enormen coronabedingten Zusatzlasten in den Kanzleien des Berufsstands für eine Fristverlängerung von 3 Monaten ein.
Dass der Berufsstand in der Krise außerordentliches leistet, steht außer Frage. Dass er insbesondere durch die Unterstützung im Rahmen der
Das Bundesamt für Justiz verkündet in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz die lang ersehnte Kunde: Bis 02.04.2024 droht Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren.
Die nahende Frist (31.12) zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften haben bei Steuerberaterinnen und Steuerberatern für etliche schlaflose Nächte gesorgt. Auf den letzten Metern
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