02.05.2018, Kategorie Archiv

Frühjahrssitzung des DStV-Steuerrechtsausschusses

Der Steuerrechtsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) trat am 23.4.2018 zu seiner halbjährlichen Sitzung zusammen. Getagt wurde in der Geschäftsstelle des DStV. Auf der Agenda standen erneut vielfältige Themen, die die Beraterschaft aktuell beschäftigen. So wurde u. a. das neue qualifizierte Freitextfeld im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung 2017 (Zeile 98, Feld 175) thematisiert. Aufgrund der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens soll die Veranlagung nach dem Willen des Gesetzgebers weitgehend automationsgestützt erfolgen. Durch Vornahme eines Eintrags in das Freitextfeld kann jedoch eine Bearbeitung durch einen Finanzbeamten bewirkt werden. Gemäß dem Hinweis zu Zeile 98 ist eine Eintragung beispielsweise geboten, wenn in der Steuerklärung bewusst von der Verwaltungsauffassung abgewichen wird. Vor diesem Hintergrund diskutierte der Ausschuss, ob aus dem qualifizierten Freitextfeld nunmehr zusätzliche steuerstrafrechtliche Risiken für Mandant und Berater resultieren können. Der Ausschuss ist sich einig, dass zunächst abzuwarten ist, wie die jeweiligen Finanzbehörden der Länder sich hierzu verhalten. Der DStV wird die diesbezüglichen Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen. Ferner beriet der Ausschuss den Richtlinienvorschlag für eine Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen, auf den sich der Rat ECOFIN am 13.3.2018 verständigt hat. In diesem Zusammenhang wurde auch über den Sachstand einer möglichen Anzeigepflicht für rein inländische Steuergestaltungen gesprochen. Die Ausschussmitglieder hoben hervor, dass bei einer künftigen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters im Blick behalten werden müsse. Insofern sollte die in der Richtlinie vorgesehene Ausnahme für Steuerberater in einem entsprechenden Gesetzentwurf Berücksichtigung finden. Zudem müsse der Gesetzgeber eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen klären. Der DStV wird dieses Thema weiterhin aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass der Gesetzgeber das nötige Augenmaß beachtet. Im Rahmen der Ausschusssitzung wurde des Weiteren der AWV-Praxisleitfaden zu den GoBD vorgestellt, an dessen inhaltlicher Ausarbeitung auch der DStV mitgewirkt hat. Dabei stand das Kapitel zum Ersetzenden Scannen im Zentrum des fachlichen Dialogs. Durch die zunehmende Digitalisierung von Geschäftsprozessen gewinnt dieses Thema für Mandanten – und folglich auch für den Berufsstand – stetig an Bedeutung. Daneben fand wie üblich ein Austausch über diverse Problemkreise der derzeitigen Beratungspraxis statt. So berichteten Ausschussmitglieder über erste Erfahrungen mit der Kassen-Nachschau sowie verschiedene Neuerungen im Umsatzsteuerrecht. Stand: 27.4.2018 Lesen Sie hierzu auch: Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Was – Wie – Warum? GoBD: AWV-Praxisleitfaden veröffentlicht Geordnete und sichere Belegablage: So sind Steuerberater und Mandant auf der sicheren Seite Kassengesetz: Was – Wie – Warum?


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