11.01.2018, Kategorie Archiv

Führungsethik im Kanzleialltag leben

Der Sechste Steuerberatertag zum Berufsethos, der am 16.11.2017 mit Unterstützung des DStV und der Steuerberaterverbände Westfalen-Lippe und Düsseldorf im Sozialinstitut Kommende Dortmund des Erzbistums Paderborn veranstaltet wurde, stand unter dem Motto „Werte in der Kanzlei leben und kommunizieren“. Dabei ging es um die ethisch verantwortliche Führung von Steuerberatungskanzleien. Eröffnet wurde die Tagung durch Direktor Prälat Dr. Peter Klasvogt. Er ging zunächst auf die Panama- und Paradise-Papers ein. Bei ihnen gehe es nicht nur um rechtliche, sondern auch um moralische Fragen. Zu Unrecht aber hätten sie nicht nur die betreffenden Protagonisten, sondern ganze Berufsstände in Teilen der Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht gesetzt. Dabei bemühe sich gerade der Berufstand der Steuerberater um berufsethisches Verhalten und mache auf den Steuerberatertagen zum Berufsethos nun schon zum wiederholten Male berufsethische Fragen zum Thema. Ziel auch der diesjährigen Veranstaltung sei es, einen reflektierten Austausch anzuregen, um die Bedeutung von berufsethischen Werten und ihrer Kommunikation in der Kanzlei zu erschließen. Sodann begrüßte DStV-Hauptgeschäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke die Teilnehmer. Er schilderte, dass den steuerberatenden Berufen gegenwärtig ein scharfer „moralischer“ Wind aus Europa entgegenwehe. So würden Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer vielfach mit nicht regulierten Finanzberatern in einen Topf geworfen und pauschalierend als „Steuervermeidungsindustrie“ verunglimpft. Daran anknüpfend würden Regelungen auf den Weg gebracht wie die geplante EU-Anzeigepflicht für Steuergestaltungen, die auf viele wie eine Kriminalisierung der steuerberatenden Berufe im Ganzen wirke. Hier müsse darauf geachtet werden, dass das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werde. Denn die regulierten steuerberatenden Berufe seien zur Wahrung ethisch fundierter Standards nicht nur verpflichtet, sie hielten dies auch ein. Dass sich viele Steuerberater nicht nur um die Erfüllung berufsrechtlicher Pflichten, sondern darüber hinaus und aus eigenem Antrieb auch um die Einhaltung noch weitergehender berufsethischer Standards bemühen, zeigten gerade die Berufsethiktage in der Kommende Dortmund. Dabei gehe es u.a. um das Thema Anstand, welches gegenwärtig auch öffentlich wieder stärker diskutiert werde. In diesem Zusammenhang ging Pestke auch auf das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns ein, welches kürzlich in die Präambel des Deutschen Corporate Governance Kodex aufgenommen wurde. Darüber hinaus werde bereits diskutiert, ob im Rahmen der Corporate Social Responsibility auch moralische Wertungen eine Rolle spielen sollen. Das Thema Ethik habe insofern derzeit außerhalb und innerhalb des Berufstands „Konjunktur“. Der Eröffnungsvortrag von StB Stephan Brockhoff und StB Klaus Panreck aus Münster war der Bedeutung von Werten im Alltag der Kanzlei gewidmet und enthielt als Leit-These, dass Menschlichkeit sich rechnet. Anhand praktischer Beispiele legten die Referenten die (auch finanzielle) Bedeutung des Vertrauens von Mitarbeitern, Mandanten und Dritten in die Kanzleiführung dar. Offene Kommunikation sei ein weiterer Erfolgsfaktor ebenso wie aktives Tun. Um diese Prinzipien im Alltagsgeschäft umzusetzen, bedürfe es einer engagierten Leitung, d.h. der Chef müsse anfangen und den Fortschritt im Folgenden auch kontrollieren. Als praktische Empfehlungen gaben die Referenten z.B., mehr aktiv zuzuhören als selbst zu sprechen, einen Talking Stick zu verwenden, Morgenrunden anzubieten, Ich- statt Du-Botschaften zu senden und jedes gemeinsame Vorhaben innerhalb eines festen Zeitrahmens auch umzusetzen („72-Stunden-Regel“). Die Wirkungen in ihrer Kanzlei seien sehr positiv gewesen und hätten neben vielen anderen positiven Effekten auch den wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei gefördert. So eingestimmt teilten sich die Zuhörer dann in Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen auf: „Werte entwickeln“, „Werte vermitteln“ und „Werte in der Kanzlei leben“ waren die Leitthemen, die jeweils in ein bis zwei Arbeitsgruppen im kleinen Kreis theoretisch und anhand realer praktischer Fälle aus Kanzleien diskutiert wurden. Anschließend kamen die Teilnehmer wieder im Plenum zusammen und berichteten – jeweils vertreten durch einen Sprecher – über die Ergebnisse ihrer Gruppe. Moderiert wurde das Ganze wie schon in den Vorjahren von DStV-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Pestke. In den Fällen, die dabei behandelt wurden, ging es jeweils um moralisches Verhalten in Konfliktsituationen. Beispiele: Wie verhält sich der Berater/die Kanzlei bei Zweifeln an der Wahrheit der vom Mandanten gemachten Angaben und an der Korrektheit der von ihm vorgelegten Unterlagen, wenn es keine handfesten Belege für die Unehrlichkeit des Mandanten gibt? – Kann der Steuerberater einem Unternehmer-Mandanten helfen, dessen kürzlich verstorbener Vater Vorratsvermögen „nach unten korrigiert“ hat, den die erforderlichen Nachzahlungen aber in den wirtschaftlichen Ruin brächten? Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es in einem solchen Fall? – Wie verhält sich der Berater / die Kanzlei, wenn sich in einem lange von ihm beratenen Unternehmen mit verschiedenen Gesellschafterstämmen die Gesellschafterstruktur verändert und ein starker Gesellschafterstamm einen schwachen Gesellschafterstamm heraus zu drängen oder zu benachteiligen versucht? – Was versteht eine Kanzlei unter „fairen“ Gehältern? – Wie verhält sich die Kanzleileitung, wenn eine „reichere“ Steuerberatungsgesellschaft eine „ärmere“, ihre Mitarbeiter bisher weniger gut bezahlende Gesellschaft kauft und sich nun die Frage der „fairen“ Gehälter stellt? Wie offen kommuniziert die Kanzleileitung in diesem Falle? Zu all diesen Themen wurden Ideen und Meinungen diskutiert – teilweise durchaus kontrovers, stets aber sachlich und lösungsorientiert. So erhielten die Teilnehmer Anregungen für ihre persönliche Orientierung. Im Zuge der Diskussion wurde von Teilnehmern auch nach der Moral der Finanzverwaltung gefragt: Vielfach, so verschiedene Wortbeiträge, sei zu beobachten, dass nicht mehr zugunsten des Steuerpflichtigen, sondern nur noch zu seinem Nachteil geprüft werde. Auch würden Steuerpflichtige oft leichtfertig kriminalisiert. Daraus ergebe sich leider verstärkt der Eindruck, dass der faire Umgang mit den Steuerpflichtigen allzu häufig hinter ein profiskalisches Denken zurücktrete. Fairness sei ein Thema, mit dem sich nicht nur die Berater beschäftigten sollten. Den Abschluss der Veranstaltung bildete dann einen Blick über den Tellerrand: Unter dem Motto „Erfahrungen mit dem Modell ethischer Fallbesprechungen im Krankenhaus“ schilderte Hartwig Trinn aus Herne, Theologe und Mitglied des Diözesanen Ethikrates, über die praktische Behandlung moralisch-ethischer Probleme im Gesundheitsbereich und analysierte, ob dies ein Vorbild auch für Steuerberatungskanzleien sein kann. Auch in diesem Jahr bot die von Referent für Wirtschaftsethik Dr. Andreas Fisch organisierte Veranstaltung wieder zahlreiche Einblicke in moralische Dilemmata der Beratungspraxis und vermittelte Ideen, wie mit solchen Situationen sinnvoll umgegangen werden kann. Für den Steuerberaterverband Westfalen-Lippe nahmen Präsidiumsmitglied StBin Patricia Lesker, für den Steuerberaterverband Düsseldorf dessen 1. Vorsitzender StB/vBP Franz Plankermann und dessen Hauptgeschäftsführer RA Günter Koslowski sowie mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgeschäftsstelle teil. Stand: 11.1.2018


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