Der europäische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 8.11.2016 die Erweiterung der EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Kernpunkt ist der automatische Informationsaustausch über den wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen. Nach den sogenannten Panama-Papers wurde offenbar, dass dies der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuträglich ist. Die Enthüllungen der Panama-Papers deckten auf, dass die Geheimhaltung von Offshore-Geldern durch Unternehmen
Bisher keine Kommentare