28.01.2019, Kategorie Archiv

Gelungener Neujahrsempfang 2019 in Köln

Am 12.1.2019 hatte der Steuerberaterverband e.V. Köln zu seinem traditionellen Neujahrsempfang geladen. Wiederum nahmen zahlreiche prominente Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Gerichtsbarkeit und beratenden Berufen an der Veranstaltung teil. Der Präsident des Kölner Verbandes StB/ WP Harald Elster, der zugleich Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) ist, ging in seiner Begrüßungsansprache zunächst auf die vielfältigen Krisenzeichen der heutigen Zeit ein. Vieles werde schwieriger, vieles stehe auf dem Spiel. Gespräche seien wertvoller als einseitiges Handeln. Auch gebe es zahlreiche innenpolitische Herausforderungen. Zwei wichtige Gesetzgebungsprojekte würden im Jahre 2019 angegangen. Zum einen sei dies die Reform der Grundsteuer, für die das Bundesverfassungsgericht einen festen zeitlichen Rahmen vorgegeben habe. Bisher stünden sich zwei Modelle diametral gegenüber: Das wertabhängige Modell (WAM) und das wertunabhängige Modell (WUM). Beide hätten Vor- und Nachteile. Was abschließend im Gesetzgebungsverfahren zur Abstimmung kommen werde, stehe derzeit noch in den Sternen. Vermutlich werde es aber auf einen Kompromiss zwischen beiden Verfahren hinauslaufen müssen. Die Grundsteuer als eine wesentliche Einnahmequelle der Kommunen sei von großem nationalen Interesse. Kritisch setzte sich Elster mit dem Vorhaben einer nationalen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen auseinander. Das Bundesministerium der Finanzen habe seine ursprünglich vorhandenen Vorbehalte gegen eine nationale Meldepflicht in den letzten Monaten, insbesondere durch den Wechsel in der Führung des Hauses, offenbar aufgegeben. Der steuerberatende Beruf lehne eine solche Anzeigepflicht indes ab. Er sei nicht die Reparaturabteilung des Gesetzgebers. Jedenfalls müsse dafür Sorge getragen werden, dass eine eventuelle Meldepflicht sich auf wesentliche Fälle beschränke. Besonders bedenklich sei, dass der Gesetzgeber nach eigenem Bekunden den Aufwand, den eine nationale Anzeigepflicht in Bezug auf Personal und IT mit sich bringen würde, bisher nicht abzuschätzen weiß und dennoch eine Regelung treffen wolle. In seinem anschließenden Festvortrag plädierte der Intendant des Westdeutschen Rundfunks Tom Buhrow nachdrücklich für den Erhalt und die Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens. Gerade in politisch bewegten Zeiten, in denen Fake News keine Seltenheit seien und fundierte und objektive Berichterstattung mehr denn je benötigt werde, gelte es, diese Form der Berichterstattung zu erhalten. Dasselbe gelte auch für die weiteren von öffentlich-rechtlichen Sendern wahrgenommenen Funktionen im Bereich der Unterhaltung und der Bildung. Die Öffentlich-Rechtlichen seien sich durchaus bewusst, dass auch sie umsichtig und sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen müssten, dies dürfe aber nicht zu Lasten ihrer Kernaufgaben gehen. Auch in diesem Jahr bot die Veranstaltung wieder vielfältige Gelegenheit zum informellen und fachlichen Gespräch. Neben zahlreichen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des nordrhein-westfälischen Landtages nahmen für den Deutschen Steuerberaterverband und seine Mitgliedsverbände u.a. die Präsidenten der Steuerberaterverbände Düsseldorf, Bayern und Hamburg sowie der Ehrenpräsident des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz, die Vizepräsidentin des Deutschen Steuerberaterinstituts und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Steuerberaterverbands an der Veranstaltung teil. Stand: 28.01.2019


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