Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr plant die Bundesregierung neben der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) auch das Einkommensteuergesetz (EStG) unter Strom zu setzen. Hintergrund der Neuregelungen ist das gesetzgeberische Ziel, bis zum Jahr 2020 den CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Hierzu soll auch der Sektor
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften das verheißt Fortschritt. Doch notwendige, grundlegende Steuerreformen bleiben in dem am 08.05.2019 veröffentlichten Referentenentwurf auf der Strecke. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) identifiziert in seiner Stellungnahme S 09/19 so manche unscheinbar wirkende, aber folgenreiche Detailänderung. Neben fragwürdigen steuerlichen Förderungen kritisiert er
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