Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Die Regierung hat ihn aktuell dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 12/20). Dort ist die Befassung im federführenden Wirtschaftsausschuss noch in diesem Monat vorgesehen. Nach dem vorliegenden Regierungsentwurf sollen öffentlich-rechtliche Körperschaften im jeweiligen nationalen Fachrecht verpflichtet
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