Im Oktober letzten Jahres veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) seine Entscheidung (Az.: VIII R 25/11) über den Entstehungszeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Er entschied entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass erhaltene Anzahlungen für einzelne Leistungsphasen der HOAI, für die eine nachprüfbare Rechnung vorliegt, endgültig verdient sind. Somit ist
Nun ist es also amtlich, das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden der Länder mit Schreiben vom 15.3.2016, wie vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) bereits am 11.3.2016 avisiert wurde, die ursprüngliche Rechtslage bei der Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen wiederhergestellt und die Verwaltungsanweisung vom 29.6.2015 aufgehoben. Der DStV begrüßt die
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