03.04.2018, Kategorie Archiv

Gut besuchtes DStV-Symposium widmete sich der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens

„Die Finanzverwaltung ist mit ihren Projekten, die das Besteuerungsverfahren für Steuerpflichtige und Steuerberater in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung einfacher und effizienter gestalten sollen, auf einem guten Weg.“ Dieses Fazit zog DStV-Präsident StB/WP Harald Elster anlässlich des diesjährigen Symposiums des Verbändeforums EDV des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV). Die gut besuchte Veranstaltung fand am 14.3.2018 unter dem Motto „DIVA, RABE, NACHDIGAL – Wie digital wird das Besteuerungsverfahren in der Praxis?“ im Berliner Haus der Verbände statt. Die elektronische Kommunikation gewinnt an Form StB/vBP Richard Deußen, Vorsitzender des Verbändeforums EDV, beleuchtete in seinem Grußwort den Hintergrund der Veranstaltung: Mit dem Digitalen Verwaltungsakt (DIVA) sowie Lösungen zur Referenzierung auf Belege (RABE) und zum Nachreichen digitaler Belege (NACHDIGAL) möchte die Finanzverwaltung die elektronische Kommunikation mit den Behörden künftig erweitern. Elster begrüßte diese Pläne insbesondere mit Blick auf den erheblichen Aufwand, den die papiergebundene Belegbearbeitung heute für die Kanzleien bedeute. Er appellierte aber zugleich an die Finanzverwaltung, die praktische Umsetzung zügig und die geplanten digitalen Services möglichst bald flächendeckend voranzubringen. Zuvor hatten vier Referenten aus der Finanzverwaltung, der Softwarebranche und dem Berufsstand in verschiedenen Kurzvorträgen die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Sie vertieften ihre Standpunkte in einer anschließenden Podiumsdiskussion, die von RAin/StBin Sylvia Mein, Leiterin der DStV-Steuerabteilung, moderiert wurde: Auswirkung der Digitalisierung auf den Berufsstand StB Dr. Robert Mayr, Vorstandsvorsitzender der DATEV eG, ging auf die grundsätzliche Bedeutung der Digitalisierung für den Berufsstand und ihre Auswirkungen auf die künftige Arbeit der Berater ein. Er verwies darauf, dass sich insbesondere die Erwartungen der Mandanten immer schneller wandeln. Bereits in wenigen Jahren würden die sog. „Digital Natives“, die bereits heute digitale Prozesse in allen Lebensbereichen wie selbstverständlich nutzen, die gesellschaftliche Mehrheit bilden. Vor diesem Hintergrund müsse sich auch das Angebot der Kanzleien von der Deklarationsberatung hin zu einer Monitoring- und Compliance-Instanz weiterentwickeln. Wünsche des Berufsstands StBin Frauke Kaps-Offeney, Steuerberaterin in eigener Kanzlei, machte deutlich, in welchem Umfang Steuerberater bereits heute elektronisch mit Behörden und anderen Stellen kommunizieren. Als Beispiele seien hier etwa das ELSTER-Verfahren, die E-Bilanz oder neuerdings auch der Digitale Finanzbericht zu nennen. Vieles sei allerdings noch verbesserungsfähig. So sei es aus Beratersicht wünschenswert, wenn im Gegenzug zur elektronischen Datenübermittlung künftig in stärkerem Maße auch ein elektronischer Rücklauf von nutzbaren Daten für die Berufsangehörigen entstünde. Ein Schritt in die richtige Richtung sei hier etwa die bestehende Vollmachtsdatenbank, die als Baustein für die vorausgefüllte Steuererklärung diene. Durchaus ausbaufähig seien die Möglichkeiten beim elektronischen Einspruch: Hier sollten in gleicher Weise wie beim Einspruch in Papierform mit einem Schreiben sogleich mehrere Bescheide parallel angegriffen werden können. Zudem müsste den Beratern und Steuerpflichtigen endlich die Möglichkeit eröffnet werden, ergänzende Unterlagen als Anhang mitschicken zu können. Wünschenswert wäre es zudem, wenn digitale Verwaltungsakte, wie der Steuer- oder Betriebsprüfungsbescheid, mit strukturierten Datensätzen versehen wären, um die elektronische Weiterverarbeitung in der Kanzlei zu erleichtern. Rechtliche Rahmenbedingungen Michael Baum, Regierungsdirektor im Bundesministerium der Finanzen (BMF), stellte in seinem Vortrag unter anderem die rechtlichen Grundlagen des digitalen Verwaltungsaktes vor. Er ging darüber hinaus auf die Ersetzung der bisherigen Belegvorlagepflicht durch die neue Belegvorhaltepflicht ein. Diese ist Ergebnis der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Baum nutzte zudem die Gelegenheit für Erläuterungen zu der neuen Zeile 98 im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung. Steuerpflichtigen ist es bei der ausschließlich automationsgestützten Veranlagung gem. § 150 Abs. 7 Satz 1 AO zu ermöglichen, Angaben, die nach ihrer Auffassung Anlass für eine Bearbeitung durch einen Amtsträger sind, in einem dafür vorgesehenen Abschnitt oder Datenfeld der Steuererklärung zu machen. Diese Option sei bei den sog. Auto-Fällen erforderlich, weil Steuerpflichtige und Berater andernfalls in steuerstraf- und haftungsrechtliche Risiken gedrängt würden – wie auch vom DStV im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens aufgezeigt. Diese Risiken reduziert nun die neue Zeile 98 zusammen mit dem qualifizierten Freitextfeld. Durch das Eintragen einer „1“ in Zeile 98 und dem Befüllen des Freitextfeldes bzw. der Abgabe einer besonderen Anlage kann ein Steuerpflichtiger bzw. sein Berater beispielsweise über die Steuererklärung hinausgehende Angaben tätigen. Auch können hier erstmals zu berücksichtigende Sachverhalte näher erläutert werden. Dies kann weitere Nachfragen des Finanzamts vermeiden. Ergänzende Aufstellungen zu einzelnen Positionen der Steuererklärung sollten bei Nutzung von ELSTER hingegen vorzugsweise in den dafür extra vorgesehenen Eintragungsfeldern elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Der digitale Kreislauf wird geschlossen Roland Krebs, Referatsleiter und Verfahrensmanager ELSTER im Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt), beschrieb schließlich den aktuellen Stand der technischen Umsetzungsmaßnahmen bei der Finanzverwaltung. Ziel sei es, den mit dem ELSTER-Verfahren begonnen digitalen Kreislauf durch weitere Projekte praxisgerecht zu schließen. Mit NACHDIGAL soll die elektronische Übermittlung von Mitteilungen, z.B. ein elektronischer Einspruch inklusive etwaiger elektronischer Anhänge durch den Berater an die Finanzverwaltung ermöglicht werden. Auch für nachgeforderte Belege soll ein elektronischer Weg eröffnet werden. Das Projekt DIVA soll die Grundlage dafür bilden, dass steuerliche Verwaltungsakte, wie z.B. Steuerbescheide, künftig flächendeckend digital vom Finanzamt an den bevollmächtigten Berater geschickt werden können. Mit RABE soll schließlich die Übermittlung von Steuererklärungen mit Referenzen an die Finanzverwaltung ermöglicht werden. Der Berater hinterlegt hierbei planungsgemäß die entsprechenden Belege zum Abruf für den Sachbearbeiter des Finanzamtes in einer virtuellen Plattform. Die vorgestellten Digitalisierungsprojekte stießen bei den Teilnehmern auf großes Interesse. Mit Bedauern mussten sie jedoch hören, dass die Neuerungen noch etwas auf sich warten lassen. Während mit der Umsetzung von NACHDIGAL und DIVA ab 2020 begonnen werden soll, soll die Umsetzung von RABE erst deutlich nach 2022 starten. DStV bleibt am Ball Zum Abschluss der Veranstaltung bestand auf dem Podium Einigkeit, dass die Digitalisierung des steuerlichen Massenverfahrens eine äußerst komplexe Aufgabe sei, die die Finanzverwaltung vor große Herausforderungen stelle. Was die lange Umsetzungsdauer angehe, seien hierfür auch die erforderlichen Abstimmungsprozesse im Rahmen der föderalistischen Verwaltungsstrukturen mitverantwortlich. Umso wichtiger sei es, so DStV-Präsident Elster in seinem Schlusswort, dass der Gesetzgeber ein einfacheres und weniger bürokratisches Steuerrecht schaffe. Diesen Wunsch verband Elster zugleich mit der Zusage gegenüber den anwesenden Berufsangehörigen, dass der DStV den begonnenen Prozess weiterhin – wie bereits im ELSTER-Anwenderbeirat – konstruktiv begleiten und sich für die Belange des Berufsstands einsetzen werde. Die Präsentationen aller Referenten des Symposiums stehen hier zum Abruf bereit. An der gelungenen Veranstaltung nahmen auch die DStV-Vizepräsidenten StB/vBP Franz Plankermann und StB/vBP Wolfgang Roth sowie die DStI-Vizepräsidentin StB/vBP Ute Mascher teil. Für den DStV nahmen ferner sein Hauptgeschäftsführer RA/FAfStR Prof. Dr. Axel Pestke, sein Geschäftsführer Syndikus-RA/StB Norman Peters sowie die Referenten RA Christian Michel und Daniela Ebert, LL.M., teil. Lesen Sie hierzu auch: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Was – Wie – Warum? Stand: 3.4.2018

PDF Download

Bisher keine Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

90 − 84 =