05.10.2016, Kategorie Archiv

Informationsportal zur Sozialversicherung soll Arbeitgebern Durchblick verschaffen

Arbeitgeber dürfen sich freuen. Zukünftig soll ihnen das Informationsportal „Sozialversicherung für Arbeitgeber“ die Arbeit erleichtern. Besonders für mittelständische und kleine Arbeitgeber stellt die Durchdringung der komplexen gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Richtlinien im Bereich der sozialen Sicherung eine Bürde dar. Zu diesem Ergebnis kommt ein durch das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) in den Jahren 2012 bis 2014 durchgeführtes Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS). Vor allem im Rahmen der Sammlung von Daten – als Vorstufe der eigentlichen Datenerfassung – werden Arbeitgeber kaum maschinell unterstützt. Diesem Zustand soll nun ein Ende gesetzt werden. Was das Portal leistet und wem es nutzt Ziel des öffentlichen Portals ist es, Arbeitgebern „bedarfsgerecht“, schnell und auf unkomplizierte Weise einen Überblick zu den für sie relevanten Informations- und Meldepflichten nach dem Sozialversicherungsrecht zu vermitteln. Hierzu sollen keine sozialversicherungsrechtlichen Vorkenntnisse notwendig sein. Vielmehr sollen Arbeitgeber als Anwender durch einfache Entscheidungsfragen (Ja/Nein) durch die komplexe Materie des Meldewesens geführt werden. Dafür werden den Unternehmen die Angebote der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit gebündelt zur Verfügung gestellt. Zielgerichtet wird auf selbige verwiesen. Was das Portal nicht kann! Über das Portal können keine Meldungen, Bescheinigungen oder Anträge übermittelt werden. Es dient auch nicht dem Ersatz bereits bestehender Informationssysteme. Immer und überall informiert sein Bei Aufbau und Einrichtung des Portals wird eine möglichst gute barrierefreie Zugänglichkeit des Webauftritts angestrebt. Darüber hinaus soll auch das Layout so flexibel gestaltet werden, dass einer Nutzung über den Computer, das Tablet oder das Smartphone nichts im Wege steht. Der Startschuss ist gefallen Der Startschuss für die konzeptionelle Umsetzung des Portals, das im Auftrag des BMAS erstellt wird, ist bereits gefallen. Anwender können die Onlineplattform voraussichtlich ab 1.1.2017 nutzen. Sobald dem DStV weitere Informationen hierzu vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich in Kenntnis setzen. Stand: 5.10.2016


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