13.01.2016, Kategorie Archiv

Interessante Veranstaltung zum APAReG in Köln

Der Arbeitskreis Prüfende Berufe des Steuerberater-Verbands e.V. Köln unter der Leitung von StB/WP Gero Hagemeister führte am 17.12.2015 eine Veranstaltung mit dem Thema: „Qualitätssicherung nach dem APAReG – Ändert sich so viel?“ durch. StB/WP/RA/FAStR Prof. Dr. Jens Poll, Stellvertretender Vorsitzender der Kommission für Qualitätskontrolle, und StB/RA Carsten Clauß, Abteilungsleiter Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) erläuterten praxisnah die beschlossenen Änderungen in der Berufsaufsicht sowie deren Auswirkungen auf die mittelständische WP-Kanzlei. Im Mittelpunkt standen die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem von WP-Praxen sowie Neuerungen im Qualitätskontrollsystem. Weiterhin informiert wurde über die Neustrukturierung der Berufsaufsicht, das neue Registerverfahren für Prüfer von gesetzlichen Abschlussprüfungen und die weiteren Änderung der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung. Wieder mehr Siegelführung im WP-Beruf? Die interaktive Veranstaltung ermöglichte es allen Teilnehmern, mit Beispielen die Veranstaltung praxisrelevant zu gestalten. So bot sich die Möglichkeit, die konkreten Auswirkungen auf die eigene Kanzlei zu beurteilen. Ein Diskussionsschwerpunkt bildeten die in die Qualitätskontrolle einbezogenen Aufträge und die daraus entstehenden Möglichkeiten für die WP-Praxen. Nach Inkrafttreten des APAReG am 17.6.2016 werden ausschließlich gesetzliche Abschlussprüfungen und von der BaFin beauftragte betriebswirtschaftliche Prüfungen in die Grundgesamtheit der Qualitätskontrolle einbezogen. Bisher galt dies für alle Aufträge, bei denen das Berufssiegel geführt wurde. Dies führte dazu, dass lediglich Aufträge gesiegelt wurden, bei denen eine Siegelpflicht bestand. Für die Kanzleien ergeben sich somit zukünftig Möglichkeiten, das Siegel wieder in einer größeren Zahl von Aufträgen zu verwenden. Dieses besondere Qualitätsmerkmal sollte auch für den Mandanten einen echten Mehrwert darstellen. ? Ist eine vorzeitige Qualitätskontrolle sinnvoll? Die Änderungen im Qualitätskontrollverfahren führten zur größten Resonanz bei den Teilnehmern. Im Besonderen stellten sich Fragen hinsichtlich der Registrierung als Prüfer von gesetzlichen Abschlussprüfungen sowie einer möglichen vorzeitigen Durchführung der Qualitätskontrolle. Insbesondere das Vorziehen des Peer-Review ist stark von den persönlichen Umständen des Wirtschaftsprüfers, der Auftragsstruktur und der erwarteten zukünftigen Entwicklung der Praxis abhängig. Daher fand der rege Austausch mit den Spezialisten der WPK großen Anklang. Für alle Wirtschaftsprüfer, die sich diese Frage ebenso stellen, hat StB/WP Christian Witte, PfQK, im DStV-Newsticker Prüfende Berufe 2/15 die gesetzlichen Grundlagen zusammengefasst und Handlungsempfehlungen gegeben. Stand: 4.1.2016


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