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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Muster für die Datenschutzhinweise an Mandanten

Die Informationspflicht besteht nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO für alle Mandate, bei denen seit dem Stichtag 25. Mai 2018 erstmals oder weiterhin personenbezogene Daten erhoben werden.
Die Muster-Datenschutzhinweise sind auf der DStV-Webseite abrufbar in der Rubrik Praxistipps.
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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Antworten des DStV und der BStBK auf häufig gestellte Fragen
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Stand: 7.6.2018