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Mindestlohn: Was - Wie - Warum?
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Gesetzlicher Mindestlohn: Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten in Kraft
Mit Wirkung zum 1. August 2015 sind wichtige Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten. Die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV) legt nunmehr fest, dass keine Pflicht zur Stundenaufzeichnung mehr besteht, wenn das regelmäßige Monatsentgelt des Arbeitnehmers eine Grenze von 2.000 Euro brutto überschreitet und dieses Entgelt für die letzten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde. Die Aufzeichnungspflicht entfällt künftig außerdem für im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige. Der DStV begrüßt die vorgenommenen Anpassungen als Schritt in die richtige Richtung, wird sich aber auch weiterhin für Korrekturen einsetzen.
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Entwurf einer Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den §§ 18 und 19 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (Mindestlohndokumentationspflichten-verordnung – MiLoDokV-E)
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) vertritt bundesweit rund 36.500 Berufsangehörige, die als Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften in den uns...
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DStV erfolgreich: Bürokratieabbau beim Mindestlohn kommt!
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat sich erfolgreich mit seiner Forderung durchgesetzt, zur Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) die Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zu entschärfen und die Auftraggeberhaftung praxisgerecht zu begrenzen.
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Arbeitshilfe Mindestlohn – hochwertig gedruckte Exemplare zur Präsentation bei Ihren Mandanten
Grundlegende Kenntnisse des Mindestlohngesetzes müssen nicht nur in den Steuerberatungskanzleien, sondern auch bei den Mandanten vorhanden sein. Wegen der großen Nachfrage nach qualitativ hochwertig gedruckten Exemplaren der Arbeitshilfe zur Überreichung an die Mandanten können solche Druckexemplare ab sofort beim DStV erworben werden.
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Steuerberater können Mindestlohn: Arbeitshilfe veröffentlicht
Steuerberaterinnen und Steuerberater können sehr wohl Mindestlohn! Daran ändert auch nichts, dass die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales die fundamentale Rolle der Steuerberater bei der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen verkennt. Zur weiteren Unterstützung der Berufsangehörigen hat der DStV eine Arbeitshilfe zum Mindestlohngesetz veröffentlicht.
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DStV-Positionspapier zum gesetzlichen Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) grundsätzlich nicht in Frage gestellt. In einigen Bereichen besteht aus Sicht des DStV allerdings Nachbesserungsbedarf, um Unsicherheiten in der Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu beseitigen und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
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Mindestlohn – Steuerberater verärgert über Ministerin
Mitte März hat ein Artikel in der Sächsischen Zeitung für große Verärgerung bei Steuerberatern geführt. Darin war Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles MdB mit den Worten zitiert, Steuerberater verstünden nichts vom Arbeitsrecht.
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Möglicher Änderungsbedarf beim Mindestlohn – DStV beim Parlamentskreis Mittelstand
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussionen zu möglichen Korrekturen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hat am 2.3.2015 der Parlamentskreis Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen eines Fachgesprächs Vertreter von Unternehmen und Verbänden zu einem Meinungsaustausch in das Berliner Reichstagsgebäude eingeladen. Auch der DStV nahm an der Veranstaltung teil.
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Mindestlohn - DStV-Präsident im Gespräch mit dem Bundesarbeitsministerium
DStV-Präsident StB/WP Harald Elster hat am 26.02.2015 in einem Fachgespräch dem Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Thorben Albrecht, einige Aspekte vorgestellt, die aus Sicht der steuerberatenden und prüfenden Berufe im Rahmen der gegenwärtigen Überlegungen zu möglichen Anpassungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) diskutiert werden sollten.
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Mindestlohngesetz – DStV setzt sich für praxisgerechtere Ausgestaltung ein
Der DStV bringt sich aktiv in die laufende Diskussion der Bundesregierung um mögliche Korrekturen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ein und hat dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hierzu im Rahmen einer Eingabe einige Aspekte vorgestellt, die aus Sicht der steuerberatenden und prüfenden Berufe gesetzliche Klarstellungen erforderlich machen.
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Mindestlohngesetz - Ergänzende Überlegungen zu einem möglichen Anpassungsbedarf
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Herrn Staatssekretär Thorben Albrecht
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Albrecht,
ergänzend zu unserem Schreiben vom 13.02.2015, in dem wir bereits auf die Themen
- besondere Aufzeichnungspflichten nach § 17...
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DStV-Stellungnahme: Mindestlohngesetz
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Herrn Staatssekretär
Thorben Albrecht
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Albrecht,
wir freuen uns auf das Gespräch, welches wir am 26.2.2015 in Ihrem Hause mit Ihnen führen dürfen. Wie Sie wissen, repräsentiert der...
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Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn – Steuerberater sollten ihre Mandanten informieren
Ab dem 1. Januar 2015 gilt nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Steuerberater, die entsprechende Lohnmandate betreuen, sollten ihre Mandanten ausdrücklich auf die damit einhergehenden besonderen Aufzeichnungspflichten hinweisen und dies dokumentieren.
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DStV-Präsident Harald Elster bei Bundesministerin Nahles
Am 10. Juni 2014 fand eine interessante Gesprächsrunde zu aktuellen Kennzahlen der Freiberufler mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles statt. An dem Treffen in Berlin nahm DStV-Präsident StB/WP Harald Elster in seiner Funktion als Vizepräsident des BFB (Bundesverband der Freien Berufe) neben anderen Präsidiumsmitgliedern des BFB teil.
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