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Zum 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt sein. Das gilt auch für den Internetauftritt der Kanzleien. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben ein Muster bereitgestellt, das bei der DSGVO-konformen Gestaltung der Datenschutzerklärung auf der Kanzleiwebseite hilft. Das Muster ist auf der DStV-Webseite abrufbar in der Rubrik Praxistipps.
Lesen Sie hierzu auch:
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Gemeinsame Hinweise von DStV und BStBK veröffentlicht
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Antworten des DStV und der BStBK auf häufig gestellte Fragen
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Handlungsempfehlungen für Steuerberatungskanzleien
Stand: 9.5.2018
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Hilfe bei der Gestaltung der Datenschutzerklärung für die Kanzleiwebseite

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