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Finden Sie hier einen Überblick über Erleichterungen für Steuerberater und ihre Mandanten während der Corona-Pandemie:
• Überbrückungshilfen
• Steuererleichterungen
• Fristverlängerungen
• uvm.
Corona: Service-News, Was – Wie – Warum?

• Überbrückungshilfen
• Steuererleichterungen
• Fristverlängerungen
• uvm.
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Kanzleialltag coronabedingt nicht mehr stemmbar: DStV-Engagement erreicht kurzfristig Entlastung für die Praxis
DStV-Präsident WP/StB Harald Elster richtete gestern einen eindringlichen Appell an die Politik: Die Praxis benötigt verfahrensrechtliche Erleichterungen! Die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2019 von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften sowie die Erstellung der Steuererklärungen 2019 sitzen den kleinen und mittleren Kanzleien im Nacken. Das BMJV und BfJ reagieren kurzfristig mit einer Entlastung.
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Startschuss: Antragsportal für die Novemberhilfe ist freigeschaltet
Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab sofort alle im November vom zweiten Lockdown Betroffenen die staatliche Novemberhilfe beantragen. Die Besonderheit: Die elektronische Antragstellung muss anders als bei den Überbrückungshilfen nicht in jedem Fall durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte erfolgen. Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt. Um eine schnelle Hilfe zu ermöglichen, sind für Unternehmen Abschlagszahlungen vorgesehen.
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DStV erfolgreich – Antragsfrist für Überbrückungshilfe II bis 31.1.2021 verlängert
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.1.2021 verlängert. Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) stark gemacht Ursprünglich war vorgesehen, dass die Anträge lediglich bis zum 31.12.2020 gestellt werden können.
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Startschuss: Onlineportal zur Corona-Überbrückungshilfe II für KMU ist freigeschaltet
Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können KMU sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders stark von Umsatzeinbußen betroffen sind, ab sofort weitere Überbrückungshilfen beantragen. Sie werden ebenso wie die Überbrückungshilfen der ersten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt – allerdings mit einzelnen Verbesserungen bei den Antragsvoraussetzungen. Der DStV ruft alle Berufsangehörigen dazu auf, den hilfesuchenden Unternehmen weiterhin als Unterstützer im Antragsverfahren zur Seite zu stehen.
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Neu auf dem DStV-YouTube-Kanal: Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Auf dem DStV-YouTube-Kanal (powered by TeleTax) finden Sie einen neuen Clip zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.
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DStV warnt: Corona-Liquiditätshilfen als Drittdaten nicht zulasten der Kanzleiabläufe
Das BMF plant, die Mitteilungsverordnung zu ändern. Durch die Neuerungen werden die Corona-Liquiditätshilfen zu Drittdaten, die die Bewilligungsstellen an das Finanzamt übermitteln müssen. Wie so häufig steckt die Tücke im Detail. Der DStV kritisiert, dass so manch kleiner und mittlerer Kanzlei zusätzliche Belastungen im Rahmen der Büroabläufe drohen.
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Land unter wegen Corona-Pandemie: DStV fordert Entlastungen für Berufsangehörige
DStV-Präsident Elster ist in größter Sorge. Die Hilferufe der kleinen und mittleren Kanzleien werden immer lauter. Die Aufgaben zur Krisenbewältigung sprengen deren Kapazitäten. Zeit für das Tagesgeschäft gibt es kaum mehr. Elster drängte in einem Brandbrief an die Bundesregierung auf Entlastungen. Eine erste Erleichterung ließ nicht lange auf sich warten. Eine Schwalbe macht aber noch keinen Sommer.
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DStV erfolgreich: Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 30. September 2020 verlängert
Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe für KMU, die durch die Corona-Krise Umsatzeinbrüche zu verzeichnen haben, wird bis zum 30.9.2020 verlängert. Dies teilte das zuständige BMWi mit. Der DStV hatte sich unter anderem angesichts technischer Schwierigkeiten beim Online-Verfahren für eine Verlängerung der Antragsfrist über den 31.8.2020 hinaus stark gemacht.
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Neues auf dem DStV-YouTube-Kanal: Corona-Überbrückunghilfe kompakt
Die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes ist gestartet. Auf dem DStV-YouTube-Kanal (powered by TeleTax) gibt es jetzt eine kompakte Zusammenfassung zu Fragen der Überbrückungshilfe.
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Temporäre Absenkung der Umsatzsteuer im Finanzausschuss kontrovers diskutiert
Mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz kam die Absenkung der Umsatzsteuer in Windeseile. Das BMF versuchte, dem Verdruss aus der Praxis mit ersten Anhaltspunkten zu Übergangsfragen frühzeitig zu begegnen. Der Druck aus der Wirtschaft stieg dennoch. Der DStV warb im Hearing des Bundestags wenigstens für eine Schonfrist. Der Unmut fand Gehör.
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Startschuss: Portal zur Beantragung weiterer Überbrückungshilfen für KMU seit dem 8.7.2020 online
Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Freiberufler, die Corona-bedingt ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, weitere staatliche Überbrückungshilfen beantragen. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Sie können sich seit dem 8.7.2020 für das Antragsverfahren registrieren.
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Überbrückungshilfen für KMU und Freiberufler – Aktive Unterstützung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zählt
Für kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die Corona-bedingt ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, ist die Gewährung weiterer Überbrückungshilfen vorgesehen. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kommt im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens eine entscheidende Rolle zu.
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Befristete Absenkung der Umsatzsteuer – Das müssen Steuerberater bei der Rechnungserstellung ab 1. Juli 2020 beachten
Den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) erreichen momentan zahlreiche Anfragen, wie sich die vorübergehende Umsatzsteuer-Absenkung vom 1.7. bis 31.12. 2020 aufgrund des sog. Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes auf die Rechnungserstellung von Steuerberatern auswirkt. Auf Grundlage des aktuellen BMF-Schreibens vom 30.6.2020 bietet der DStV erste Unterstützung bei der praktischen Umsetzung.
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Drohendes Chaos durch kurzfristige Absenkung der Umsatzsteuersätze
Der Koalitionsausschuss einigte sich Anfang Juni auf eine sechsmonatige Senkung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 %. Das Ganze soll schon ab 1.7.2020 gelten! Die auf ein halbes Jahr beschränkte Umstellung stellt einen bürokratischen Super-GAU dar, der zahlreiche Fragen aufwirft. Der DStV kritisiert die kurzfristige Umstellung in seiner Stellungnahme scharf und fordert praxisgerechte Lösungen.
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Mit steuerlichem „Wumms“ aus der Corona-Krise?
Die Pandemie ist zur Wirtschaftskrise erwachsen. Mit aller Kraft versucht die Bundesregierung, die Schäden zu begrenzen – auch mit steuerlichen Hebeln. Bereits die Anhörung im Deutschen Bundestag zum 1. Corona-Steuerhilfegesetz offenbarte, welche Herausforderungen sich dabei ergeben. Der DStV setzte sich als Sachverständiger für die Stärkung der Liquidität von KMU und Rechtssicherheit ein.
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