Sehr geehrte Frau Reifenrath, wir nehmen Bezug auf Ihre Ankündigung, die im Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) geregelten Vergütungssätze für Leistungen u.a. von Sachverständigen, die durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften herangezogen werden, in der näheren Zukunft einer Überprüfung durch das BMJV zu unterziehen. Ziel der Überprüfung soll es sein, die Marktbezogenheit der Honorare auch künftig
Sehr geehrter Herr May, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 29.10.2018, mit dem Sie auf das derzeit laufende Verfahren zur Überprüfung der Regelungen zur Vergütung für Sachverständige nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) hingewiesen haben. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nimmt auf diesem Weg gerne die Gelegenheit wahr, zu den Regelungen der
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