02.03.2015, Kategorie Archiv

Mindestlohn – DStV-Präsident im Gespräch mit dem Bundesarbeitsministerium

Im Rahmen eines intensiven fachlichen Gedankenaustauschs am 26.02.2015 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) diskutierte der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), StB/WP Harald Elster, gemeinsam mit dem zuständigen Staatssekretär des BMAS, Thorben Albrecht, einige Aspekte, die mit Blick auf die gegenwärtigen Überlegungen zu möglichen Anpassungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) unter Praktikabilitätsgesichtspunkten untersucht werden sollten. Im Rahmen des Gesprächs wurden neben den Regelungen zu den besonderen Aufzeichnungspflichten sowie zur Anrechnung von sonstigen Leistungen auch berufs- und haftungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn thematisiert. Elster verwies auf den erheblichen Anteil an den Lohn- und Gehaltsabrechnungen, welche durch Steuerberaterinnen und Steuerberater erstellt werden. Vor diesem Hintergrund sei eine Einbindung des Berufsstands in den Diskussionsprozess sehr zu begrüßen. Der DStV werde sich in diesen Fragen auch weiterhin gerne aktiv einbringen. Für das BMAS nahm der zuständige Abteilungsleiter Hans Dieter Viethen an dem Gespräch teil. Der DStV war auch durch seinen Hauptgeschäftsführer RA FAStR Prof. Dr. Axel Pestke sowie Berufsrechtsreferent RA Christian Michel vertreten. Der DStV hatte bereits im Vorfeld des Gesprächs in zwei Eingaben (R 01/15 und R 02/15) Aspekte vorgestellt, die aus Sicht der Berufsangehörigen gesetzliche oder sonstige Klarstellungen im MiLoG erforderlich machen oder wünschenswert erscheinen lassen. Stand: 27.02.2015


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