23.06.2016, Kategorie Archiv

Mitgliederversammlungen des DStV und DStI in Münster

Die diesjährigen Mitgliederversammlungen des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) und des Deutschen Steuerberaterinstituts e.V. (DStI) fanden am 17.6.2016 statt. Der gastgebende Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.V. hatte die Delegierten in die Stadt an der Münsterschen Aa eingeladen. Bericht des Präsidenten DStV-Präsident StB/WP Harald Elster eröffnete die Veranstaltung mit einem zahlenmäßigen Überblick der Tätigkeiten des DStV. 70 politische Gespräche, 40 Stellungnahmen, 35 Pressemitteilungen, 2.800 ausgebildete Fachberater und über 1.400 ? Teilnehmer am Deutschen Steuerberatertag waren nur einige Zahlen, die exemplarisch für die Arbeit des DStV stehen. Er hob hervor, dass die Zahlen lediglich die Ergebnisse widerspiegeln, der Weg dorthin aber auch immense Vorarbeiten voraussetzt. Berichte der Vizepräsidenten Die Vizepräsidenten ergänzten die Ausführungen Elsters, indem sie die zahlenmäßige Charakterisierung des DStV durch ihre Berichte mit Leben füllten. StB/WP Prof. Dr. H.-Michael Korth ging dabei auf die Tätigkeiten des DStV auf europäischer Ebene ein. Die Binnenmarktstrategie habe eine große Rolle gespielt, aber auch das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission in Bezug auf die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) habe in 2015 Raum eingenommen. In Europa müsse klargemacht werden, dass es sich bei den Regelungen der freien Berufe um Selbstverpflichtungen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und um Standards zur Berufsausübung und Einhaltung ethischer Grundsätze handele. Weiterhin informierte er die Mitglieder über den am 28.9.2016 anstehenden Eröffnungskongress der neu gegründeten European Tax Adviser Federation (ETAF). StB/RB Manfred F. Klar berichtete über den Referentenentwurf des Kassengesetzes und die frühzeitige Stellungnahme des DStV. Das geplante Einsichtnahmerecht der Finanzverwaltung bei Dritten, z. B. beim Steuerberater, im Falle der Nachschauen bedrohe den geregelten Ablauf des Tagesgeschäfts kleiner Kanzleien. Zudem müssen nach Ansicht des DStV im Sinne der Rechtssicherheit unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetzentwurf wie z. B. „andere Vorgänge“ definiert werden. StB/vBP Ute Mascher aus Hamburg berichtete über die erfreuliche Entwicklung bei den DStV-Fachberatern, insbesondere über die sehr positive Zunahme der bestellten Fachberater (DStV e.V.) und die Steigerung der Antragszahlen in 2015. StB/WP Hans-Joachim Oettinger referierte zur Kooperation mit der HDI Versicherung AG. Weitere Schwerpunkte bildeten für ihn der Arbeitskreis Mitgliedergewinnung und die ETAF. Im Bereich der elektronischen Bilanzabgabe sei das oberste Ziel, eine Erhöhung des Haftungsrisikos für Steuerberater bei der Datenübermittlung an die Banken zu verhindern. Im Anschluss erläuterte StB/vBP Franz Plankermann die Arbeit des Verbändeforums EDV. Die Veröffentlichung von Newslettern über die digitale Zusammenarbeit zwischen Berater und Mandant sowie über Portale zum Einstellen elektronischer Daten, die Muster-Verfahrensdokumentation zur Belegablage und die Vortragsreihe „Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren“ standen im Mittelpunkt. Plankermann gab zusätzlich einen Überblick über die Arbeit des Arbeitskreises zur Reform der Steuerberaterausbildung und -prüfung und die Entwicklung beim DStV-Qualitätssiegel. StB/WP Marcus Tuschen hob hervor, der DStV habe sich von Beginn an aktiv in den Gesetzgebungsprozess zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und Abschlussprüferreformgesetz (AReG) eingebracht und einen vertretbaren Kompromiss zwischen den europäischen Anforderungen, den bisher geltenden Qualitätsstandards und den Erleichterungsmöglichkeiten für kleine und mittelgroße Praxen erreicht. Unschön sei allerdings die Definition „aggressive Steuerplanung“, die Eingang in § 319a HGB gefunden hat. Tuschen berichtete u. a. über Stellungnahmen und die Teilnahme an Anhörungen zu IDW-Prüfungsstandards. Bericht der Ausschuss- und Arbeitskreisvorsitzenden sowie des Schriftleiters der „Steuerberatung“Der Vorsitzende des Steuerrechtsausschusses StB/WP Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald gab Einblicke in die Ausschussarbeit. Die Bauträgerproblematik bei § 13b UStG, das praktische Problem der Verzinsung vorzeitig geleisteter Zahlungen und die faktische Verkürzung der Einspruchsfrist durch die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens hob er hervor. Zudem führte er die Bedeutung der BEPS für kleine und mittlere Kanzleien aus. Weitere Themen des Steuerrechtsausschusses bildeten im Übrigen u. a. die Reform des Erbschaftsteuergesetzes und das BMF-Schreiben zu § 153 AO (Berichtigung von Steuererklärungen). Der Vorsitzende des Rechts- und Berufsrechtsausschusses StB Heinz-Dieter Blümke bezog sich bei seinen Ausführungen auf die Modernisierung der StBVV, den Mindestlohn sowie die Reform der Insolvenzanfechtung und Haftungsbegrenzungsregelungen für Steuerberater in allgemeinen Auftragsbedingungen. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Betriebswirtschaft StB/WP Hans-Christoph Seewald informierte über die Ergebnisse aus dem Arbeitskreis des DStV. Er berichtete den Delegierten u. a. über die Verteilung der Beiträge für die Rubrik „Betriebswirtschaftslehre“ im Verbandsorgan „Die Steuerberatung“. Themenschwerpunkte waren dabei „Kennzahlen“ und „Betriebswirtschaftliche Auswertung“. StB/WP Richard Deußen, berichtete über die Erfolge bei der DATEV-Vertreterwahl und die bevorstehenden Wahlen zum DATEV-Aufsichtsrat, die am 24.6.2016 in Nürnberg stattfinden werden. Prof. Dr. Bert Kaminski, Schriftleiter für „Die Steuerberatung“, hob hervor, das „Die Steuerberatung“ als Verbandsorgan des DStV darauf abziele, eine Breite an Inhalten, die sowohl einfache Sachverhalte als auch gelegentlich deutlich anspruchsvollere Themen umfassen, zu vermitteln. Er erläuterte, dass das bewährte Konzept – Mitglieder-Zeitschrift auf der einen Seite und renommierte Fachzeitschrift auf der anderen Seite – fortgeführt werden soll. Nach einer kurzen Pause verlieh Frau Mascher die Fachberater-Urkunde an den 1.000 Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Herrn Marcel Kampers. Bericht der DStV-Geschäftsführung und -Geschäftsstelle DStV-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Axel Pestke, DStV-Geschäftsführer StB/RA Norman Peters und DStV-Geschäftsführer RA Wolfgang Strothe sprachen gemeinsam mit den Referenten der Geschäftsstelle über ausgesuchte Schwerpunkte und Erfolge der Arbeit im vergangenen Jahr. StBdirekt, Neuerungen bei den Syndikusrechtsanwälten, die Europaarbeit, der Kanzleicheck, die Reform der Erbschaftsteuer, die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, die GoBD, die Zukunft der TeleTax und qualitative Anpassungen bei der Fachberater-Ausbildung waren nur einige der dort umfassend präsentierten Themen. Weitere, detailliertere Ausführungen zu den Aktivitäten von DStV und DStI können Sie dem Geschäftsbericht 2015 des Verbandes hier entnehmen. Stand: 22.6.2016


Bisher keine Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

47 + = 57