21.06.2018, Kategorie Archiv

Mitgliederversammlungen von DStV und DStI in Leipzig

Als Gastgeber der diesjährigen Mitgliederversammlungen des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) und des Deutschen Steuerberaterinstituts e.V. (DStI) am 15.6.2018 hatte der Mitgliedsverband Sachsen in die junge Kultur-Metropole Leipzig geladen. Auf der Agenda standen insbesondere die Tätigkeitsberichte des Präsidenten und der Vizepräsidenten sowie die Berichte der Ausschuss- und Arbeitskreisvorsitzenden. Bericht des Präsidenten StB/WP Harald Elster betonte in seinem Bericht, dass der DStV sich als Vertreter des gesamten Berufsstands der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe verstehe. Um die Interessen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe durchsetzen zu können, sei es unerlässlich, sich mit anderen Organisationen, insbesondere der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) zusammenzutun. Zudem hob Elster die intensiven Kontakte zum Bundesministerium der Finanzen (BMF), zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und zum Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hervor, die es dem DStV ermöglichen, auf Bundesebene zu agieren. Sodann ging er auf die Herausforderungen der kommenden Jahre ein. Es werde neben der Arbeit auf Bundesebene in Zukunft noch wichtiger, die Arbeit auf europäischer Ebene zu intensivieren, neue Kontakte zu knüpfen und bestehende Kontakte zu pflegen. Die Präsenz des DStV in Europa müsse verstärkt werden. Berichte der Vizepräsidenten Im Anschluss präsentierten die Vizepräsidenten einen Einblick in ihre Arbeit für den DStV. StB Torsten Lüth gab einen Einblick in den Status quo des Digitalen Finanzberichts (DiFin). Seit Beginn der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen hätten erst sehr wenige DiFin-Übermittlungen stattgefunden. Dies liege in erster Linie an der noch nicht hinreichenden Informationslage bei den Bankberatern im Hinblick auf die Haftungsklarstellungserklärung gegenüber den Beratern und der Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE) gegenüber den Kunden. Um die Akzeptanz im Berufstand zu steigern, wird derzeit die Implementierung eines Rückkanals forciert. Hier sollten im Gegenzug die Kreditinstitute den Unternehmen und Kanzleien entgegenkommen und durch den digitalen Versand von z.B. Zins- und Tilgungsplänen eine Zeitersparnis für die monatlichen Verbuchungen von Darlehensraten und die Ermittlung der Restlaufzeitvermerke für den Jahresabschluss ermöglichen. StB/RB Manfred F. Klar berichtete zusammen mit der Leiterin der Steuerabteilung des DStV RAin/StBin Sylvia Mein über die Tätigkeit des Steuerrechtsausschusses zum Thema „Anzeigepflicht von Steuergestaltungen“. Bundesweit relevante Themen, zu denen Handlungsempfehlungen für Mitglieder gegeben wurden, waren das qualifizierte Freitextfeld ab VAZ 2017, das Amtsveranlagungsverfahren für Rentner sowie die GoBD und das Kassengesetz. Der DStV begleitet derzeit nicht nur die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in der EU, sondern auch die Einführung des Bundes und der Länder einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen. Insbesondere sensibilisiert er derzeit die FinMin für die offenen Fragen und Auswirkungen einer nationalen Anzeigepflicht. StB/vBP Ute Mascher erläuterte im Tandem mit Referentin/GFin TeleTax RAin Dipl.-Fw. Sabine Motte die Entwicklungen bei den Fachberatern sowohl hinsichtlich der Fachberaterverwaltung des DStV als auch hinsichtlich der Fachberateraus- und -fortbildung des DStI. Rund 2.150 anerkannte Fachberater (DStV e.V.), 7,6 % mehr als im Vorjahr, und über 350 Akkreditierungsverfahren für Fortbildungsanbieter waren nur einige der Zahlen für 2017, die sie hierbei nannte. Die positive Entwicklung soll durch ein gezieltes Marketing im Bereich der Fachberater potenziert werden. StB/vBP Franz Plankermann und der Referent für Berufsrecht RA Dipl.-Verw. (FH) Christian Michel widmeten ihre Ausführungen der Tätigkeit zur Steuerberaterhaftung im Krisenmandat des Rechts- und Berufsrechtsausschusses mit Blick auf die jüngste BGH-Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 26.1.2017 IX ZR 285/14). In der Praxis erfordere die neue Rechtsprechung für Steuerberater ein intensiveres Nachfassen gegenüber dem Geschäftsführer bei Anzeichen von wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die genauere Überprüfung dieser Schwierigkeiten und ggf. die Ablehnung, die Bilanz zu Fortführungswerten zu erstellen. Es wurde zudem über den Novellierungsbedarf der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sowie der Steuerberaterausbildung und -prüfung berichtet. Zum Thema Geldwäschegesetz hat der Rechts- und Berufsrechtsausschuss einen FAQ-Katalog unter www.stbdirekt.de (StBdirekt-Nr. 017490) für alle Verbandsmitglieder zum Abruf online gestellt. StB/WP Marcus Tuschen und Referent für Europarecht Dr. Jan Trommer schilderten die Zusammenarbeit mit der European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) im Bereich der prüfenden Berufe. Die EFAA ist insbesondere auf die kleinen und mittleren Bilanzersteller und Prüfer ausgerichtet und stellt die fachlichen Fragen der Rechnungslegung in den Vordergrund. Die EFAA hat zu den Herausforderungen der Digitalisierung für kleine und mittelständische Kanzleien (SMPs – small- and medium-sized practices) im Juni 2018 zu einer internationalen Konferenz geladen sowie die Arbeitsgruppe Digital Working Group eingerichtet. National steht für die prüfenden Berufe die WPK-Beiratswahl an, für die Tuschen um rege Beteiligung warb. Der Versand der Wahlunterlagen war am 8.6.2018 erfolgt. Bericht der Ausschuss- und Arbeitskreisvorsitzenden sowie des Schriftleiters der Verbandszeitschrift „Die Steuerberatung“ Prof. Dr. Bert Kaminski, Schriftleiter des Verbandsorgans „Die Steuerberatung“, stellte die aktuellen Entwicklungen der Verbandszeitschrift vor. Sowohl das Layout, das praxisrelevante Informationen optisch hervorhebt und mit Grafiken visualisiert, als auch die inhaltliche Gewichtung von Fachbeiträgen entsprechend ihrer Aktualität sprach er hierbei an. Seien Themen besonders relevant und aktuell, setze man in einer Einzelausgabe mitunter auch inhaltliche Schwerpunkte, so wie zuletzt im berufsrechtlichen Teil in Stbg 6/2018 zum Thema „Der Steuerberater im Krisenmandat“. Fachbeiträge, die thematisch Schnittmengen mit Angeboten des DStV oder des DStI bildeten, würden außerdem genutzt, um mit Info-Kästen, welche die Fachaufsätze ergänzten, gezielt Veranstaltungen wie den Steuerberatertag oder die Fachberaterlehrgänge des DStI zu bewerben; außerdem werde in Kurzbeiträgen regelmäßig auf DStV-Serviceangebote wie den DStV-Kanzleicheck als wichtiges Instrument zur Strategieentwicklung in Kanzleien (www.dstv-shop.de/kanzleicheck) oder den DStV-Praxenvergleich als moderne Form des Steuerberater-Benchmarking hingewiesen (www.dstvpraxenvergleich.de). Durch Beiträge zu neuen Beratungsfeldern, die sich für Steuerberater z. B. aus der Digitalisierung der Wirtschaft oder aus den verschärften Datenschutzanforderungen in Unternehmen ergäben, würden den Lesern neue Erfolgspotenziale und Geschäftsfelder für ihre Kanzleien aufgezeigt. Durch praxisgerechte Anmerkungen und Kommentierungen zur aktuellen Finanz und Berufsrechtsprechung mit ganz konkreten Hinweisen zu den Konsequenzen, die sich daraus für die Beratungspraxis ergäben, würden die Leser bei der Interpretation und rechtlichen Einordnung der neuesten Rechtsprechung unterstützt. Dadurch werde der praktische Nutzen der Verbandszeitschrift zusätzlich erhöht. StB/vBP Richard Deußen informierte über die bevorstehenden Wahlen zum DATEV-Aufsichtsrat und stellte u.a. die neu zur Wahl stehenden Personen, Herrn RA/StB Volker Höpfl, Mitglied des Präsidiums des Steuerberaterverbandes Hamburg, Herrn StB/WP Wolfgang Wagner, Mitglied des LSWB, sowie Frau RA/FAStR Nicola Zell, Mitglied im Steuerberaterverband Köln, vor. StB/WP Prof. Dr. H.-Michael Korth berichtete im Tandem mit Europareferent Dr. Jan Trommer über die Arbeit der European Tax Adviser Federation (ETAF), die der DStV durch fachliche Arbeit unterstützt, sowie über die Entwicklungen zum Dienstleistungspaket und zur Besteuerung der Digitalwirtschaft. Der Richtlinienentwurf zur Modernisierung des Notifizierungsverfahrens sehe die Einführung einer Beschlusskompetenz für die EU-Kommission vor. Der DStV, die BStBK und der Bundesverband der Freien Berufe hätten sich gegenüber den EU-Institutionen vehement dagegen ausgesprochen. Dennoch sei die Beschlusskompetenz der EU-Kommission in die generellen Ausrichtungen des Rates der EU und des Europaparlaments akzeptiert worden. In dieser Situation könne den Mitgliedstaaten nur empfohlen werden, im Zweifelsfall ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH einzuleiten. Weiterhin berichteten Korth und Trommer über den Stand der Einführung einer elektronischen europäischen Dienstleistungskarte (EU-Dienstleistungskarte). Diese habe im Binnenmarktausschuss des Europaparlaments (IMCO) gestoppt werden können. Zuvor hatten sich bereits die französische und die deutsche Regierung gegen das Projekt ausgesprochen. Weiterhin skizzierten Korth und Trommer die Vorschläge zur Digitalsteuer. StB/WP Uwe Stengert stellte die Ergebnisse aus dem Arbeitskreis BWL des DStV vor. Vorrangiges Thema sei nach wie vor die Umsetzung des Multiplikatorenkonzepts. Dafür werde pro Jahr ein Kernthema identifiziert: für 2017/2018 „Betriebswirtschaftliche Beratungsfelder für Steuerberater“, für 2018/2019 „Beraten mit der BWA“. Dazu würden Mustervorträge für die Mitgliederverbände konzipiert, die das Thema praktisch und umsetzungsorientiert für die Steuerberaterschaft aufbereiten. Zudem werde durch jährliche Schulungen der Multiplikatoren die Beratungskompetenz gefestigt. StB/WP Christian Witte vermittelte Informationen über das Wirken des Arbeitskreises Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung. Die Top-Themen des vergangenen Jahres seien die insgesamt sechs IDW-Standards zur Umsetzung internationaler Prüfungsstandards (ISA) gewesen sowie Änderungen im HGB, beim Bestätigungsvermerk, bei den Anforderung an Sanierungskonzepte, bei der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW EPS 270 n.F.) und bei der Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen. Die Stellungnahmen B 07/17, B 01/18 und B 02/18 zu diesen Themen sind auf der DStV-Homepage (www.dstv.de) abrufbar. Bericht der Geschäftsführung DStV-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Axel Pestke und DStV-Geschäftsführer StB/Syndikus-RA Norman Peters informierten über Neuerungen der Plattform StBdirekt. Zu den Neuerungen gehören u.a. eine moderne (fachbezogene) Volltextsuche, die Nutzbarkeit auf mobilen Endgeräten durch responsives Design, ein verbesserter Forenbereich sowie eigene Favoriten mit Notizfunktion. Ausdrücklich wiesen Pestke und Peters auf die kostenfreie Nutzung des deutlich ausgeweiteten redaktionellen Contents für Mitglieder hin. In Zusammenarbeit mit Stollfuß Medien würden zukünftig zahlreiche Entscheidungen des EuGH, des BVerfG und der Obersten Bundesgerichte, die Zeitschriften „Die Steuerberatung“, DStZ aktuell, UVR aktuell und BeSt sowie eNews Steuern mit jährlich ca. 700 Beiträgen verfügbar gemacht. Die Mitgliederversammlung 2019 wird auf Einladung des Steuerberater-Verbands e.V. Köln in Königswinter stattfinden. Stand: 21.6.2018


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