05.02.2016, Kategorie Archiv

Nach der E-Bilanz geht’s nach ELBA

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte am 29.1.2016 wiederholt zum Forum E-Bilanz eingeladen. Im Fokus standen hierbei der aktuelle Status quo, die Änderungen gegenüber dem Vorjahr sowie Ausführungen zur elektronischen Bilanzabgabe, kurz ELBA. Die E-Bilanz ist mittlerweile ein Massenverfahren, das weitestgehend reibungslos funktioniert und auch in der Praxis angewendet wird. Dies verdeutlichen auch die nachfolgenden Zahlen. Im Jahr 2014 war die Übermittlung für das Wirtschaftsjahr 2013 für die meisten Unternehmen erstmalig verpflichtend. Während für diesen Zeitraum bereits 1.006.869 E-Bilanzen an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, stieg die Anzahl für das Wirtschaftsjahr 2014 in 2015 auf 1.952.770 übermittelte E-Bilanzen. Zudem wurden bereits freiwillig knapp 14.000 Ergänzungs- und Sonderbilanzen übermittelt. Diese Zahl dürfte für das Wirtschaftsjahr 2015 stark steigen, da die Übermittlung hierfür erstmals verpflichtend wird. Groben Schätzungen zufolge rechnet man für jeden vierten Gesellschafter mit der Übermittlung einer solchen Bilanz. Unverändert gegenüber dem Vorjahr setzte sich der Trend fort, dass die meisten Steuerpflichtigen die Minimalstrategie wählten und der Verwaltung somit so wenige Daten wie möglich zur Verfügung stellten. Änderungen in der Taxonomie waren vornehmlich redaktioneller Natur. Die darüber hinausgehenden Anpassungen waren im Wesentlichen dem Inkrafttreten des BilRuG geschuldet. Zudem wird nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit zur Übersendung des Netto- und Brutto-Anlagenspiegels in Kurzform wegfallen. Verbleiben wird lediglich der Brutto-Anlagenspiegel. Im Rahmen der Veranstaltung wurde zudem auf das ELBA-Projekt hingewiesen. Ziel dieses Projektes ist die Digitalisierung des Kreditprozesses. Die für die E-Bilanz vorliegenden Daten im XBRL-Format sollen zukünftig auch für Kreditentscheidungen der Banken genutzt werden können. Durch die Übermittlung dieser Daten soll sich der Kreditprozess beschleunigen, da die händische Übertragung des Jahresabschlusses in Papierform zukünftig entfällt. Gleiches gilt für das Fehlerpotential bei der händischen Übertragung. Die ersten Abschlüsse können voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 an die Kreditinstitute gesendet werden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) war beim Forum E-Bilanz 2016 durch seinen Steuerrechtsreferenten StB Dipl.-Kfm. Mathias Fortenbacher vertreten. Stand: 5.2.2016


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