28.01.2019, Kategorie Archiv

Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins

Am 15.1.2019 fand in Berlin der diesjährige Jahresauftakt des Deutschen Anwaltvereins (DAV) statt. DAV-Präsident RA/Notar Dr. Ulrich Schellenberg, Berlin, konnte dazu die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley begrüßen, außerdem weitere über 200 Gäste aus Politik, Ministerien, Justiz und Verbänden, darunter naturgemäß zahlreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Für den DStV nahm dessen Hauptgeschäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke an dem Neujahrsempfang teil. DAV-Präsident Schellenberg betonte eingangs die besondere Rolle der Anwaltschaft im Rechtsstaat. Er zeigte sich deshalb im Namen der deutschen Anwaltschaft enttäuscht darüber, dass die BMJV-Kampagne „In-Ihrem-Namen.de“ unterschiedliche Justizberufe, darunter Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Justizfachangestellte, Justizvollzugsbedienstete und Bewährungshelfer in den Fokus rücke, nicht aber die deutsche Rechtsanwaltschaft. Er vermutete deshalb, dass es sich bei der als Rechtsstaatskampagne propagierten Aktion eher um eine Kampagne zur Nachwuchsgewinnung in der Justiz, denn um eine Kampagne für den Rechtsstaat handele. Der Deutsche Anwaltstag vom 15. bis 17.5.2019 in Leipzig stehe jedenfalls unter dem Motto „Rechtsstaat leben“ und werde die Sichtweise der Anwaltschaft auf das Thema Rechtsstaat verdeutlichen. Zum Thema Brexit äußerte der DAV-Präsident: „Viele von uns verlieren mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU auch die Gewissheit, dass ein weiteres Zusammenwachsen in Europa über nationale Grenzen hinweg eine Selbstverständlichkeit ist.“ Schellenberg ging auch auf die Kontakte des DAV zu Anwaltschaften anderer Länder ein, u.a. auf aktuelle Pariser Anwaltsdemonstrationen gegen eine Justizreform in Frankreich. Außerdem verwies er auf eine geplante gemeinsame Veranstaltung des DAV mit französischen Anwältinnen und Anwälten zum Thema Legal Tech in Berlin. Wichtiges berufspolitisches Anliegen der deutschen Anwaltschaft im Jahre 2019 sei neben einer Gebührenanpassung die sog. Große BRAO-Reform, zu der sowohl die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als auch der DAV Vorschläge unterbreitet hätten. Seiner Kenntnis nach würden diese Vorschläge im Ministerium bereits geprüft. Einen heftigen Wortwechsel lieferte sich Schellenberg mit dem AfD-Politiker Stephan Brandner MdB, dem derzeitigen Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Schellenberg äußerte, die Grenze des Sagbaren werde vor allem von der AfD verschoben. Er warf Brandner vor, seine Fraktion verwende – in ihrem Gesetzentwurf zur Strafschärfung bei Rückfall – Nazi-Vokabular. Es komme dabei „ein Menschenbild zum Ausdruck“, so Schellenberg, „das wir alle in der Bundesrepublik längst überwunden haben“. Schellenberg betonte, die Anwaltschaft dürfe nicht zulassen, dass Entgleisungen wie diese den rechtspolitischen Diskurs in Deutschland vergiften. Außerdem verwies Schellenberg auf Äußerungen des AfD-Abgeordneten Thomas Seitz, der nach Aussage Schellenbergs kürzlich geäußert hatte, dass eine Änderung von Art. 102 GG über die Abschaffung der Todesstrafe kein Tabu sein dürfe. Als Brandner eine Gegenrede halten wollte, lehnte Schellenberg dies ab. In dem der Rede des DAV-Präsidenten folgenden Grußwort der Bundesjustizministerin dankte diese der Anwaltschaft für die von ihr geleistete Arbeit. Die Anwaltschaft sei eine tragende Säule des Rechtsstaats. Der „Pakt für den Rechtsstaat“, mit dem ca. 2.000 Stellen in der Justiz geschaffen werden sollen, werde nun bald auf den Weg gebracht werden, so die Ministerin. Auf die oben beschriebene Kritik Schellenbergs an der bisherigen Ausgestaltung der Kampagne „In-Ihrem-Namen.de“ eingehend, stellte die Ministerin klar, dass bereits eine zweite Stufe der Kampagne geplant sei, bei der Anwältinnen und Anwälte die ihnen gebührende Rolle einnehmen würden. Stand: 28.01.2019


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