25.02.2015, Kategorie Archiv

Neuordnung der Abschlussprüfung: DStV sieht das Eckpunktepapier des BMWi positiv und gibt weitere Anregungen

In seinem Eckpunktepapier hat das BMWi seine Vorstellungen zur Umsetzung der EU-Abschlussprüferrichtlinie konkretisiert. Der DStV ist aktiv in den Umsetzungsprozess eingebunden und hat sich mündlich und schriftlich gegenüber dem Ministerium zu kritischen Punkten geäußert. Präsident Harald Elster, Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Axel Pestke und Europarechtsreferent René Bittner vertraten die Positionen des DStV in einem persönlichen Gespräch im BMWi am 23.2.2015. Neben den bereits getätigten allgemeinen Hinweisen in der DStV-Stellungnahme B 01/15 vom 5.2.2015 tritt der Verband im Hinblick auf die Vorhaben des BMWi für die folgenden Punkte ein: Klare Regelungen zur Aufgabenverteilung zwischen WPK und Aufsichtsbehörde Die Aufgabenverteilung zwischen Aufsichtsbehörde und WPK sollte gesetzlich geregelt werden, ebenso die Verfahren zur Rückholung von Aufsichtsaufgaben durch die Behörde. Dies schafft Rechtssicherheit für Aufsicht und Berufsangehörige. Handlungsfähigkeit der WPK gewährleisten Die demokratischen Strukturen innerhalb der WPK sollten nach Ansicht des DStV leicht verändert werden, so dass die WPK jederzeit handlungsfähig bleibt. Dies ermöglicht nicht nur die notwendigen Entscheidungen, sondern sichert auch das Fortbestehen der WPK. Denn im Falle mangelnder Handlungsfähigkeit sieht das BMWi einen Widerruf der Delegation vor, wodurch die Behörde die Aufsicht komplett übernehmen würde. Entlastungen für kleine und mittlere Praxen konsequent umsetzen Die in der Richtlinie ermöglichten Erleichterungen für kleine und mittlere Praxen sollten konsequent umgesetzt werden. Nicht nur im Rahmen der Qualitätskontrollen, sondern auch bei den Prüfungsanforderungen. ? Keine Aufweichung des Fremdbesitzverbots Der DStV spricht sich entschieden gegen Lockerungen bei den Kapitalbindungsvorschriften von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus. Beteiligungen berufsfremder und gewerblicher Investoren unterlaufen das Ziel der Abschlussprüferrichtlinie, die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu stärken. Hier finden Sie die Links zu den Eingaben B 02/15 und B 03/15. S. auch Eingabe B 01/15. Stand: 25.2.15


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