06.12.2018, Kategorie Archiv

Perspektiven der Gesetzgebung – Wie geht es besser?

„Was zeichnet gute Gesetzgebung aus?“, „Wo haben wir noch Verbesserungspotential?“ „Welche Herausforderungen sind zu meistern?“ – mit diesen und weiteren Fragen beschäftigte sich eine Tagung des Instituts Finanzen und Steuern e.V. (ifst). Es lud hierzu am 21. und 22.11.2018 Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Praxis in die Räumlichkeiten des „Hotel de Rome“ in Berlin ein. Prof. Dr. Johanna Hey (Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln und Wissenschaftliche Direktorin des ifst) verdeutlichte, dass Gesetzgebung auch immer einen Interessensausgleich bedeute. Daher sei ein Gesetz immer ein Kompromiss: Mal ein politischer, mal einer aufgrund finanzieller Begrenzungen, mal einer zwischen Inhalt und Vollzug. Als Kernforderungen an eine gute Gesetzgebung stellte Hey drei Forderungen: 1. Verständlichkeit, 2. Zeitgerechtigkeit und 3. Wirksamkeit, verbunden mit einer Qualitätskontrolle. In seinem Impulsreferat verdeutlichte Prof. Dr. Ulrich Karpen (emeritierter Universitätsprofessor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg und Direktor der Forschungsstelle für Kulturverfassungs- und -verwaltungsrecht) den bedeutenden Einfluss Europas auf die nationale Gesetzgebung. So seien 70 % der Gesetze heute europäisch veranlasst. Oftmals müsse man sich aber fragen, ob das Gewollte überhaupt zwingend mittels Gesetz geregelt werden müsse. Gesetze sollten keine Wegwerfware sein. Vielmehr sollten sie Planungssicherheit geben. Gerade das Steuerrecht sei hierfür leider ein schlechtes Beispiel. Die anschließenden Podiumsdiskussionen wurden von Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz (Prof. für Öffentliches Recht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg) bzw. RA Dr. Wolfgang Haas (Leiter des Zentralbereichs Recht, Steuern, Versicherung und Intellectual Property der BASF SE) geleitet. Sie beleuchteten breitgefächerte Aspekte rund um die Gesetzgebung. Anregung einer Nutzenbetrachtung von Gesetzen RAin Prof. Dr. Andrea Versteyl (Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates und Richterin am Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig) warb für eine stärkere Einbindung des Normenkontrollrates als unabhängige Instanz bei Regelungsentwürfen der Bundesregierung. Es sei zwar bereits durch die Quantifizierung der Kostenfolgen von Gesetzgebungsvorhaben mehr Transparenz und Bewusstsein entstanden. Es lohne sich aber, darüber nachzudenken – soweit möglich – auch den Nutzen zu quantifizieren. Dies könne das Bild über die Auswirkungen von Regelungsentwürfen wesentlich vervollständigen. Souveränität der Legislative betont Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff (Präsident des Bundesfinanzhofs und Vorstandsmitglied des ifst) verdeutlichte die Rolle der Gerichte. Man dürfe diese keinesfalls als Treiber des Gesetzgebers verstehen. Schließlich entschieden diese nur, was an sie herangetragen würde. Auch seien Bundesverfassungsgerichtsurteile keine Bibel für künftige Gesetze. Das nationale Parlament sei souverän und man müsse ihm sein Selbstbewusstsein zurückgeben. Zeitdruck als Stolperstein guter Gesetze Als politischer Vertreter berichtete MdB Dr. Johannes Fechner (rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) darüber, welche praktischen Faktoren die Legislative erschweren. So sei etwa der derzeitige Koalitionsvertrag bekanntermaßen unter enormem Zeitdruck entstanden. Dieser Druck herrsche zum Teil auch im Gesetzgebungsverfahren. Hinzu komme der Wille, Anregungen der Interessenvertreter zu berücksichtigen. Gleichfalls müsse in der immer größer werdenden Parteienlandschaft die eigene Position von anderen abgrenzbar sein. Zeitnahe Einbeziehung der Betroffenen gefordert RAin Dr. Friederike Rotsch (Group General Counsel bei der Merck KGaA und Mitglied im Aufsichtsrat von SAP) bat als Vertreterin der Praxis – insbesondere im Hinblick auf den Koalitionsvertrag – kritisch zu hinterfragen, ob das eine oder andere Gesetz wirklich gebraucht werde. Die Bundesregierung könne dem Zeitdruck durch die Gesetzesflut schließlich damit begegnen, weniger Vorhaben anzugehen. Ferner adressierte sie als Kernwunsch die frühere Einbeziehung der Betroffenen in ein Gesetzgebungsvorhaben. An bereits in Referentenentwürfen festgelegten Eckpunkten sei schwer zu rütteln. Auch Hey regte an, den Gesetzgebungsprozess stärker zu durchdenken. Gerade die Abstimmungen vor dem ersten Gesetzentwurf müssten deutlich transparenter werden. Auch Mellinghoff gab zu bedenken, dass die Entwicklung der Referentenentwürfe sehr intransparent sei. Gesetzgebung in Europa Prof. Dr. Ekkehart Reimer (Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg) ergänzte in einem Impulsreferat die Besonderheiten europäischer Gesetzgebung. Die Diskussion zeigte, dass diese den Komplexitätsgrad im Bereich der Gesetzgebung weiter steigert. Insbesondere seien die Transparenzanforderungen nochmals höher, so Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof (Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts). RA Axel Voss (Mitglied des Europäischen Parlaments und rechtspolitischer Sprecher sowie Koordinator der EVP-Fraktion) betonte, dass die Arbeit des Parlaments sehr transparent sei. Es bedürfe jedoch auch eines gewissen Bürgerinteresses. MdB Dr. Jürgen Martens (Staatsminister a.D., rechtspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion) bedauerte, dass die Gesetzgebung auf europäischer Ebene den Bürgern mitunter schwer nahegebracht werden könne. Er begrüßte dennoch das zunehmende öffentliche europapolitische Bewusstsein. An der interessanten Veranstaltung nahmen für den Deutschen Steuerberaterverband die Leiterin der DStV-Steuerabteilung, RAin/StBin Sylvia Mein, sowie die Referentin für Steuerrecht, Daniela Ebert, LL.M. teil. Stand: 4.12.2018


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