Qualitätskontrolle: Durchführung einer Qualitätskontrolle ohne gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB?
Nach Inkrafttreten des APAReG am 17. Juni 2016 wurde für fast alle Berufspraxen, die zu diesem Zeitpunkt über eine Teilnahmebescheinigung verfügten, die nächste Qualitätskontrolle bis zum Ablauf der Bescheinigung angeordnet (Neu auf WPK.de vom 20. Januar 2017 http://www.wpk.de/neu-auf-wpkde/alle/2017/sv/qualitaetskontrolle-pruefungsanordnungen-fuer-die-naechsten-qualitaetskontrollen-sind-erfolgt/). Darunter sind auch Praxen, die seit der letzten Qualitätskontrolle keine gesetzlichen Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt haben und somit über keine Grundgesamtheit für die Durchführung einer Qualitätskontrolle verfügen. Quelle: WPK
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