15.10.2018, Kategorie Archiv

Rechtsanwälte diskutieren Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

Am 20. September 2018 fand in den Räumen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin ein Symposium zu den aktuellen Reformüberlegungen des anwaltlichen Gesellschaftsrechts statt. Einen Schwerpunkt der Diskussion bildeten unter anderem Fragen der Rechtsformwahl und der interprofessionellen Zusammenarbeit. Nachdem die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Mai dieses Jahres ihre Reformvorschläge präsentiert hatte, stellte nunmehr auch der DAV seine Überlegungen vor, die von Prof. Dr. Martin Henssler, Prorektor der Universität zu Köln und Experte für das anwaltliche Berufsrecht, entwickelt worden waren. Prof. Dr. Henssler mahnte die längst überfällige Beseitigung der bestehenden Regulierungsdefizite etwa bei der Anwaltssozietät an, zumal die Rechtsprechung die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts längst ausdrücklich anerkannt habe. Des Weiteren sollte nach seinem Dafürhalten künftig auch der Zusammenschluss von Anwälten in Form einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG möglich sein. Mit Blick darauf seien sich DAV und BRAK einig, dass auch Handelsgesellschaften für Rechtsanwälte geöffnet werden sollten. Dies sei in der Praxis umso wichtiger, zumal etwa das Berufsrecht der Steuerberater die Wahl dieser Rechtsform längst erlaube. Weitergehend als in den bisherigen Vorschlägen der BRAK sollte nach Ansicht Prof. Dr. Hensslers auch die Zusammenarbeit von Anwälten mit anderen Berufen praxisgerecht geregelt werden. So sollte Anwälten die gemeinschaftliche Berufsausübung mit Angehörigen anderer Berufe gestattet werden, wenn dies mit der Stellung des Rechtsanwalts vereinbar sei und die Verbindung die anwaltliche Unabhängigkeit nicht gefährde. Auslöser für diesen Vorschlag seien einige aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen. So habe das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) die Mehrheitserfordernisse für Anwälte in der Anwalts-GmbH in Frage gestellt und die Zusammenarbeit von Anwälten mit Ärzten und Apothekern erlaubt. Demgegenüber habe der Bundesgerichtshof (BGH) den Zusammenschluss eines Anwalts mit einer Mediatorin abgelehnt. Hier sei eine Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dringend erforderlich. In einer anschließenden Podiumsdiskussion zeigte sich die zuständige Leiterin der Abteilung Rechtspflege im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Frau MinDir‘in Marie Luise Graf-Schlicker, offen für die Vorschläge der Anwaltschaft. Eine genauere Prüfung werde allerdings noch Zeit erfordern. Möglicherweise könne trotz diverser anderer Gesetzesvorhaben eine Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden. Für den DStV nahm Berufsrechtsreferent RA Christian Michel an der Veranstaltung teil. Der DStV wird die Entwicklung aufmerksam beobachten und insbesondere auch mit Blick auf die interprofessionelle Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten weiter begleiten. Stand: 12.10.2018


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