09.02.2015, Kategorie Archiv

Reform der Abschlussprüfung: DStV übermittelt seine Vorschläge an das Wirtschaftsministerium

Der Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüfer steht mit der Umsetzung des neuen europäischen Rechtsrahmens der Abschlussprüfung eine grundlegende Neugestaltung ins Haus. Der DStV hat in seiner Stellungnahme B 01/15 seine Vorstellungen zur künftigen Ausgestaltung der Berufsaufsicht und der Qualitätssicherung gegenüber dem BMWi geäußert. Delegationsrecht möglichst weitgehend ausüben Der neue Rechtsrahmen für die Abschlussprüfung sieht die Berufsaufsicht durch eine berufsstandsunabhängige Behörde vor. Nach Ansicht des DStV sollten jedoch die in der Abschlussprüferrichtlinie bestehenden Delegationsrechte möglichst weitgehend ausgeübt werden. Bei Abschlussprüfungen, die nicht Unternehmen von öffentlichem Interesse betreffen sowie allen weiteren Nichtprüfungsleistungen kann die Berufsaufsicht durch die Wirtschaftsprüferkammer effektiver und angemessener erfolgen. Qualitätskontrollsystem vereinheitlichen, Skalierungsmöglichkeiten nutzen Der DStV setzt sich für eine Vereinheitlichung der anlassunabhängigen Berufsaufsicht ein! Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass Anforderungen, die der Rechtsrahmen ausschließlich für Prüfer von § 319a-Mandaten vorsieht, auch nur für diese im deutschen Recht verankert werden. Die Möglichkeiten zur Skalierung nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit der Kanzleien, wie auch nach Art und Risiko der Prüfungen müssen zwingend ausgenutzt werden! Weiterhin tritt der DStV dafür ein, dass das bisherige System des Peer-Reviews beibehalten wird. Das System der Teilnahmebescheinigung sollte allerdings einem Registersystem weichen. Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter B 01/15.


Bisher keine Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

57 + = 67