04.06.2015, Kategorie Archiv

Reform der Wirtschaftsprüferordnung: viele Forderungen des DStV wurden umgesetzt

Die Reform der Wirtschaftsprüferordnung in Folge der europäischen Vorgaben führt zu tiefgreifenden Änderungen in der Aufsichtsstruktur in Deutschland. Der DStV bezieht in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Abschlussprüferaufsichtsrefomgesetzes (APAReG) zu den wichtigsten Punkten Position. Viele Forderungen, die der DStV im Vorfeld geäußert hatte, wurden jedoch bereits aufgegriffen. Berufsaufsicht über Prüfungen von § 319 HGB-Mandaten weiterhin bei der WPK Der DStV hatte sich mehrfach und mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das in der Abschlussprüferrichtlinie enthaltene Wahlrecht ausgenutzt wird und die Berufsaufsicht über Mandate, die nicht solche von öffentlichem Interesse sind, bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) verbleibt. Nur dies sichere eine wirksame Selbstverwaltung bei den prüfenden Berufen und verhindere Folgewirkungen bei anderen verkammerten Berufen. Der Referentenentwurf setzt dieses wie gefordert um. Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde, welche die Berufsaufsicht über die Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse innehaben wird, wird als Einheit des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) etabliert. Die Aufgabenverteilung zwischen BAFA und WPK ist im Entwurf klar geregelt und festgeschrieben. Auch dafür hatte sich der DStV eingesetzt, um Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten. Verkürztes WP-Examen für vereidigte Buchprüfer Besonderes Anliegen des DStV, sowohl im Engagement zur WPK-Beiratswahl, als auch im Gesetzgebungsprozess, war die Möglichkeit einer verkürzten WP-Examensprüfung für vereidigte Buchprüfer (vBP). Der Vorschlag, dass alle Teile des vBP-Examens beim Ablegen des WP-Examens anerkannt werden, findet daher große Unterstützung des DStV. Vereinfachungen bei formellen Anforderungen sowie skalierte Prüfung und Qualitätskontrolle Die Teilnahmebescheinigung wurde von vielen Berufskollegen als belastend empfunden. Der DStV begrüßt deshalb, dass seiner Forderung nach deren Abschaffung nachgekommen wurde. Zukünftig müssen sich Prüfer, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen möchten, bei der WPK lediglich registrieren und nehmen am Qualitätskontrollverfahren teil. Als einziges hatte der DStV darauf hingewiesen, dass der europäische Rechtsrahmen nicht nur eine Skalierung der Qualitätskontrolle vorsieht, sondern auch die bei der Prüfung anzuwendende Skalierung der Prüfungsstandards und –methoden berücksichtigt werden müssen. Dies hat das BMWi in seinen Referentenentwurf aufgenommen. Der DStV freut sich über diesen Erfolg. Aufsichtsbehörde sollte auch von Berufsangehörigen beraten werden Für die neue Aufsichtsbehörde soll ein so genannter Fachbeirat technische Expertise beitragen. Auch hierfür hatte sich der DStV eingesetzt. Jedoch ist der DstV der Ansicht, dass zur Sicherung einer praxisnahen und zeitgemäßen Prüferaufsicht Berufsangehörige beratend hinzugezogen werden sollten, die aktuell Abschlussprüfungen durchführen. Hintergrund Die Abschlussprüferverordnung (EU) Nr. 537/2014 und –richtlinie 2014/56/EU regeln sowohl berufsrechtliche als auch prüfungsbezogene Rahmenbedingungen. Die Vorgaben sind bis zum 17.6.2017 umzusetzen bzw. gelten ab diesem Tag verbindlich. Stand: 4.6.2015


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