04.12.2018, Kategorie Archiv

Siebenter Steuerberatertag zum Berufsethos fand in Dortmund statt

Um fairen Wettbewerb unter Steuerberatern ging es auf dem siebenten Steuerberatertag zum Berufsethos, der am 22.11.2018 in der Kommende Dortmund stattfand. Im Zentrum stand dabei das Abwerben von Mandanten und Mitarbeitern. Wann handelt es sich noch um normalen, fairen Wettbewerb, wo liegen Graubereiche und ab wann ist ein Abwerben als unethisch zu betrachten? Prälat Dr. Peter Klasvogt, Direktor des Sozialinstituts Kommende Dortmund, führte aus, die Welt der Steuerberatung verändere sich. Der Kampf um die lukrativsten Mandanten und die besten Mitarbeiter verschärfe sich. Die Digitalisierung bewirke ein Übriges, indem der Mensch vielfach hinter die Maschine zurücktrete. Dabei sei das Beratungsgespräch ein höchstpersönlicher Akt, den nur ein Mensch leisten könne. DStV-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Pestke zog insoweit eine Parallele zur Seelsorge, die ebenfalls nur von Mensch zu Mensch erbracht werden könne. Prof. Dr. Christoph Lütge, Inhaber eines Lehrstuhls für Wirtschaftsethik an der Technischen Universität München und Mitglied der Ethikkommission zum automatisierten und vernetzten Fahren des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, setzte die Veranstaltung mit einem Vortrag über die „Ethik des Wettbewerbs – über Konkurrenz und Moral“ fort. Dabei betonte er die Vorzüge, die der Wettbewerb generell für Gesellschaften besitze. Generell bräuchten moderne Gesellschaften mehr unternehmerisches Denken in der Wirtschaft, in der Wissenschaft, in Nicht-Regierungsorganisationen, im sozialen Bereich und im Bildungssektor. Und auch die Ethik müsse dazulernen: Ethik dürfe nicht als Bremse und nicht nur als Bemühung um rechtes Maß, goldene Mitte, Entschleunigung oder möglichst große Harmonie auf Kosten von Dynamik verstanden werden. Stattdessen sei eine Ethik erforderlich, die auch Unternehmergeist und wettbewerbliches Denken als moralisch wertvoll anerkenne. Am Ende zitierte der Referent Walther Rathenau (1918): „Eine Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklichkeit nur eine Klage über den Mangel an Einfällen.“ Anschließend kreiste alles um konkrete Fälle aus der Praxis. Zu ihrer Erörterung wurden vier Arbeitsgruppen gebildet, zwei zum Thema Mandanten, zwei zum Thema Mitarbeiter. Dort wurden die Fälle zunächst in kleinen Gruppen besprochen. Die Ergebnisse wurden sodann dem Plenum vorgestellt und dort diskutiert. Die Berichtenden waren Herr Heilmann, Herr Reimann, Herr Dr. Fisch und Herr Prof. Dr. Pestke. So wurde beispielsweise die Frage erörtert, ob ein Abwerben von Mitarbeitern durch Kanzleien, die selbst nicht ausbilden, ethisch bedenklich sei. Zur Überraschung mancher betrachtete es eine Mehrheit der teilnehmenden Steuerberaterinnen und Steuerberater nicht als unethisch, wenn Kanzleien, die nicht selbst ausbilden, Steuerfachangestellte aus Ausbildungs-Kanzleien abwerben. Jede Kanzlei könne frei entscheiden, ob sie ausbilden wolle oder nicht. Manche Kanzleien seien hierzu auch nicht in der Lage. Grundsätzlich täten sich ausbildende Kanzleien einen Gefallen, weil sie sich Möglichkeiten eröffnen, eine Bindung zu den Ausgebildeten herzustellen. Gehe ein Ausgebildeter, weil ihm anderenorts ein höheres Gehalt geboten wird, so sei dies Teil des allgemeinen Wettbewerbs. Allerdings stelle sich mitunter die Frage, ob sich der die Beschäftigung Wechselnde fair gegenüber seinem Ausbilder verhalte. Dies müsse aber jeder Betroffene selbst entschieden. Es komme auf die Umstände des Einzelfalles an. – Als unethisch wurde es hingegen betrachtet, wenn Kanzleien im Bewerbungsverfahren bewusst falsche Versprechungen machen, um eingestellte Mitarbeiter – z. B. mit dem Hinweis auf eine mögliche Partnerstellung – zu Höchstleistungen zu bewegen, obwohl eine solche Partnerstellung nicht ernsthaft vorgesehen ist. Die Einschaltung von Headhuntern wurde generell als ethisch unbedenklich eingestuft. Das Abwerben von Mandanten unter Hinweis auf tatsächliche oder nur vorgespiegelte eigene Kompetenzen, z. B. im Rahmen eines Stehempfangs, wurde unterschiedlich bewertet. Lägen keine besonderen Kenntnisse oder Erfahrungen vor, sei ein solches Verhalten unkollegial. Sei dies aber der Fall, komme es auf die Umstände, insbesondere auf die Nachdrücklichkeit an, mit welcher der „neue“ Berater vorgehe. Es wurden aber auch Fälle berichtet, in denen Steuerberater, die Lösungsideen für ein bestimmtes vom Mandanten mitgeteiltes Problem gehabt hätten, den Altberater entsprechend informiert und damit dessen Mandatsverhältnis geschützt hätten. – Preisdumping als gezielte Abwerbemaßnahme wurde kritisch gesehen. Letztlich komme es in diesen Fällen aber auf die Steuerberatervergütungsverordnung an. Mitunter sei es verständlich, wenn gerade junge Kanzleien, die sich noch einen Mandantenstamm aufbauen müssen, am unteren Ende der Vergütungsskala ansetzen. Abgerundet wurde die, wie auch in den vergangenen Jahren von DStV-Hauptgeschäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke geleitete Veranstaltung mit einem Vortrag von Dipl.-Bw. (FH) Stefan Wunram, Chefberater der DATEV eG Nürnberg. Darin ging er auf die Veränderungen ein, welche die Digitalisierung auf dem Steuerberatungsmarkt hervorrufen wird. Eine wichtige Rolle im Wettbewerb werde dabei die Automatisierung der eigenen Kanzlei spielen. Eine Verschärfung des Wettbewerbs sei zu erwarten. Diese Annahme wurde auch von der Mehrheit der anwesenden Berufsangehörigen geteilt. Dabei wurde auch betont, dass die Aggressivität im Wettbewerb stark von den äußeren Rahmenbedingungen geprägt sei. So würden viele der heute diskutierten Themen bei großen, weltweit agierenden Beratungsgesellschaften aufgrund des dort herrschenden Wettbewerbs auf geringeres Verständnis stoßen, als bei mittelständischen und kleinen Kanzleien, weil bei den großen Gesellschaften, im internationalen Wettbewerb, die Bedingungen anders und zum großen Teil härter seien, als bei kleinen und mittleren Kanzleien. Die Steuerberatertage zum Berufsethos werden in Zusammenarbeit der Kommende Dortmund mit dem Deutschen Steuerberaterverband und den Mitgliedsverbänden Düsseldorf und Westfalen-Lippe veranstaltet. Auch für das Jahr 2019 ist wieder ein Steuerberatertag zum Berufsethos geplant.


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