Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) äußert sich in seiner Stellungnahme B 09/16 zum IDW Praxishinweis 1/2016 Entwurf: Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß dem IDW PS 980. Die Hauptforderung des DStV ist, dass rechtlich zulässige Gestaltungsmöglichkeiten auch von dem Steuerpflichtigen genutzt werden dürfen. Gemäß § 153 Abs. 1 AO
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