16.03.2015, Kategorie Archiv

Steuerberater können Mindestlohn: Arbeitshilfe veröffentlicht

Steuerberaterinnen und Steuerberater können sehr wohl Mindestlohn! Frau MdB Nahles, die als zuständige Ministerin für Arbeit und Soziales das lückenhafte und auslegungsbedürftige Gesetz zur Regelung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) zu verantworten hat, verkennt die fundamentale Rolle der Steuerberater bei der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Nicht nur im Bereich des Mindestlohns haben die Berufsangehörigen vielfältige arbeitsvertragliche Abreden zu beachten, damit die Lohn- und Gehaltsabrechnungen korrekt sind, also auch der Staat in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu seinem Recht kommt. Zur weiteren Unterstützung der Berufsangehörigen hat der DStV eine Arbeitshilfe zum Mindestlohngesetz veröffentlicht. Die Arbeitshilfe „Der gesetzliche Mindestlohn“ steht den Mitgliedern der Steuerberaterverbände exklusiv in StBdirekt zur Verfügung. Stand: 16.3.2015 Lesen Sie hierzu auch: Möglicher Änderungsbedarf beim Mindestlohn – DStV beim Parlamentskreis Mittelstand Mindestlohn – DStV-Präsident im Gespräch mit dem Bundesarbeitsministerium Mindestlohngesetz – DStV setzt sich für praxisgerechtere Ausgestaltung ein Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn – Steuerberater sollten ihre Mandanten informieren


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