01.03.2018, Kategorie Archiv

Steuerliche Herausforderungen der neuen Legislaturperiode – DStV im Gespräch mit MdB Binding, SPD

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) traf sich am 21.2.2018 mit dem finanzpolitischen Sprecher der SPD – MdB Lothar Binding. Die Gesprächsteilnehmer tauschten sich über steuerliche Themen aus, die in der laufenden Legislaturperiode auf der Agenda stehen werden: Steuerliche Verlustnutzung bei Anteilseignerwechsel Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 29.3.2017 (Az. 2 BvL 6/11) die Regelung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG für verfassungswidrig erklärt. Die Norm regelt den quotalen Verlustuntergang bei Anteilseignerwechsel einer Kapitalgesellschaft von mehr als 25 % bis einschließlich 50 %. Bis zum 31.12.2018 muss mit Wirkung ab dem 1.1.2008 die Verlustnutzung neu geregelt werden. Andernfalls kommt es rückwirkend zur Nichtigkeit des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG. Der zeitliche Druck für eine Neuregelung steigt. Allerdings darf dies, so der DStV, nicht dazu führen, dass ein Gesetz im Eiltempo durch das Parlament geschleust wird. Die Anhörung der Praxis ist für ein gutes Gesetzgebungsverfahren unerlässlich. Besondere Sorge hat der DStV, dass die Definition eines Missbrauchstatbestands, der zum Verlustuntergang führen könnte, zu unklar erfolgt. Rechtsstreitigkeiten über die Anwendung der Vorschrift sollten möglichst vermieden werden. Binding stimmte dem DStV zu. Er befürwortete im Gespräch eine rechtssicher ausgestaltete Norm. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass nur derjenige Verluste nutzen könne, der sie wirtschaftlich verursacht hatte. Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittelgroße Unternehmen einzuführen. Diese soll bei den Personal- und Auftragskosten ansetzen. Der DStV sieht das Vorhaben durchaus kritisch. Er lehnt wirtschaftliche Lenkungsnormen im Steuerrecht regelmäßig ab. Solche Regelungen verkomplizieren zumeist das Steuerrecht. Zudem kommen sie oft mit erhöhtem bürokratischem Aufwand im Gepäck. Binding zeigte Verständnis für die Sorgen. Hier sei aber die ausstehende Regierungsbildung abzuwarten. Gegenwärtig lägen noch keine konkreten Pläne auf dem Tisch. Anzeigepflicht für Steuergestaltungen Das Thema „Einführung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen“ entwickelt sich zu einem Dauerbrenner. Es büßt aber keineswegs an Brisanz ein. So stand die Reduzierung von Steuergestaltung noch am Vormittag des 21.2.2018 auf der Tagesordnung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages. Binding bekräftigte, dass die SPD zur Steigerung der Transparenz weiter an der Einführung einer Anzeigepflicht festhält. Der DStV lies im Gespräch nicht locker, zu mahnen: Augenmaß muss vor Aktionismus und Kontrollwut stehen! Insbesondere muss der verfassungsrechtlich verbriefte Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Steuerpflichtigen und ihren Beratern gewährleistet bleiben. Ferner riet der DStV dringend vor nationalen gesetzgeberischen Alleingängen ab. Die Entwicklungen auf europäischer Ebene sollten in jedem Fall abgewartet werden. Der DStV bedankt sich bei MdB Binding für den konstruktiven Austausch und freut sich, diesen auch künftig fortzusetzen. Der DStV war im Gespräch vertreten durch seinen Präsidenten WP/StB Harald Elster. Die Leiterin der DStV-Steuerabteilung RAin/StBin Sylvia Mein sowie die Referentin für Steuerrecht Daniela Ebert LL.M. begleiteten ihn. Stand: 1.3.2018 Lesen Sie hierzu auch: 65. Berliner Steuergespräch: Die Zukunft des § 8c KStG? Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Was – Wie – Warum?


Bisher keine Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 14 = 20