21.06.2018, Kategorie Archiv

Steuersymposium der Deutschen Kreditwirtschaft zu aktuellen Steuerthemen

Am 13.6.2018 fand erstmalig das Steuersymposium der Deutschen Kreditwirtschaft statt. Vertreter aus Politik, Finanzverwaltung, Gerichtsbarkeit, der Banken und Sparkassen sowie von Verbänden diskutierten im Sparkassenhaus (Berlin) über aktuelle Themen des Steuerrechts. MdB Ralph Brinkhaus sprach sich für engen Dialog von Politik und Verbänden aus MdB StB Ralph Brinkhaus (stellv. Fraktionsvorsitzender CDU/CSU-Fraktion für Finanzen) richtete sich mit einem Grußwort an die Teilnehmer. Hierbei ging er u. a. auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ein. Insgesamt handele es sich um einen realistischen Vertrag, so Brinkhaus. Etwas unglücklich zeigte sich Brinkhaus gleichwohl über die geplante Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge. Die guten Argumente für eine Beibehaltung der Abgeltungsteuer müssten in der Debatte deutlicher hervortreten, appellierte er an die Teilnehmer. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sprach sich bereits in seinem Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 für eine Beibehaltung der Abgeltungsteuer aus. Er wird die fachlichen Argumente auch weiterhin nachdrücklich vorbringen. Antrags- bzw. Feststellungsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft Einen Themenschwerpunkt des Symposiums bildete das Thema Umsatzsteuer. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion wurde u. a. eingehend über die praktischen Vorteile eines Antrags- bzw. Feststellungsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft diskutiert. Dr. Günter Hofmann (Unterabteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen) stimmte zu, dass die umsatzsteuerliche Organschaft mit Unsicherheiten behaftet sei. Vor diesem Hintergrund seien etwaige Reformüberlegungen wie ein Antrags- bzw. Feststellungsverfahren durchaus diskussionswürdig. Die gleiche Ansicht vertritt auch der DStV (Elster, Reformbedarf der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, in: Festschrift 100 Jahre Umsatzsteuer in Deutschland. Veröffentlichung im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung 100 Jahre Umsatzsteuer in Deutschland des UmsatzsteuerForums e.V. am 20.9.2018). Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Vom „Gutachten des Grauens“ zur „Richtlinie des Grauens“ Auf der Agenda stand ferner das Dauerbrennerthema „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen“. In einem Einführungsreferat gab Dr. Caroline Heber (Max-Planck-Institut für Steuerrecht – MPI) zunächst einen Überblick über die Zielsetzungen einer Anzeigepflicht aus Sicht des MPI. Nachfolgend widmete sie sich der am 25.6.2018 in Kraft tretenden EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Diese bezeichnete sie – ähnlich wie Kritiker das Gutachten des MPI zur Anzeigepflicht als „Gutachten des Grauens“ titulierten – als „Richtlinie des Grauens“. Die Richtlinie vermenge die unterschiedlichen Zielsetzungen, kritisierte Heber u. a. Zudem gelte es, jede Pönalisierung von Gestaltungen allein wegen deren Anzeigepflichtigkeit zu vermeiden, weil die Anzeigepflicht auch auf vollkommen legitime Steuerplanung abzielen würde. Daher tauge eine rechtspolitisch ausgerichtete Anzeigepflicht nicht als Instrument des Risikomanagements im Veranlagungsverfahren. In der sich anschließenden Podiumsdiskussion wurde erneut kontrovers über das Thema diskutiert. MdB Lisa Paus (Finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) befürwortete die EU-Richtlinie. Darüber hinaus sprach sie sich engagiert für eine Anzeigepflicht auch für nationale Steuergestaltungen aus. MdB RA Olav Gutting (CDU/CSU-Bundestagsfraktion) stellte u. a. die Administrierbarkeit der zu erwartenden Vielzahl von Meldungen durch die Finanzverwaltung in Frage. Im Hinblick auf eine nationale Anzeigepflicht sollten daher zunächst die Erfahrungen mit der EU-Richtlinie abgewartet werden, bevor man sich über eine Regelung für nationale Gestaltungen Gedanken mache, so Gutting. MdB RA Dr. Florian Toncar (Finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion) bezeichnete die EU-Richtlinie als „völlig missglückten Rechtsakt“. Das Ziel einer Anzeigepflicht, den Gesetzgeber auf Steuerschlupflöcher hinzuweisen, sei eine „Privatisierung von Hoheitsaufgaben“. Eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen lehne er ab. Gutting, Toncar und Heber sprachen sich dafür aus, dass eine Anzeigepflicht gleichzeitig eine Verbesserung der Informationslage der Steuerpflichtigen mit sich bringen müsse. Denn das Interesse der Steuerpflichtigen, unter weitgehender Rechtssicherheit planen zu können, sei, so Heber, ebenso legitim, wie das Interesse des Gesetzgebers an frühzeitiger Informationsgewinnung, um gegen Lücken im Steuersystem vorzugehen. Am Ende der Podiumsdiskussion durfte sich in Bezug auf die Anzeigepflicht jeder Diskutant noch etwas von einer guten Steuerfee wünschen. Gutting wünschte sich vor allem eines: viel Glück bei der Umsetzung der EU-Richtlinie. Für den DStV nahmen die Leiterin der Steuerabteilung RAin/StBin Sylvia Mein sowie der Referent der Steuerabteilung Denis Basta, M.A. teil. Stand: 20.6.2018 Lesen Sie hierzu auch die umfassende DStV-Themenseite: Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Was – Wie – Warum?


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